Hebammen
Vereinbarung zur geburtshilflichen Begleitung getroffen

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Die NÖ Landesgesundheitsagentur und das Hebammengremium treffen Grundsatzvereinbarung, um auch in Zukunft werdende Mütter vor, während und nach ihrer Geburt bestmöglich zu betreuen.

ST.PÖLTEN(pa). „Für uns ist es ein zentrales Anliegen, dass sich jede Frau auf eine umfassende persönliche Begleitung mit der Sicherheit einer Betreuung auf qualitativ höchstem Niveau durch unsere Hebammen verlassen kann. Gleichzeitig ist dabei ganz wesentlich, dass wir dem Wunsch der Hebammen nach einer selbstständigen Tätigkeit Rechnung tragen. Unsere Verhandlungen sind sehr gut gelaufen und wir haben gemeinsam bereits eine Grundsatzvereinbarung getroffen und zu den Eckpunkten eine Einigung erzielt.“, betonen Beatrix Cmolik, Konrad Kogler und Alfred Zens.

Rahmenbedingungen werden geschaffen

Mit der neuen Regelung ist sichergestellt, dass Begleithebammen ihre Aufgaben in vollem Umfang, wie gesetzlich geregelt, ausüben können. Zusätzlich wird für alle Beteiligten größtmögliche Rechtssicherheit erreicht und damit den Empfehlungen des Rechnungshofes nachgekommen. In den letzten Tagen haben intensive Gespräche zwischen der Vorsitzenden des NÖ Hebammengremiums, Beatrix Cmolik und den Vorständen der NÖ Landesgesundheitsagentur, Konrad Kogler und Alfred Zens, stattgefunden. Zusammen hat man daran gearbeitet, die Rahmenbedingungen für die gemeinsame Arbeit im Sinne der werdenden Mütter zu optimieren und bisher bestehende Rechtsunsicherheiten auszuräumen.

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Keine große Veränderung?

Ganz konkret wird es mit Anfang April möglich sein, als freiberufliche Hebamme im Rahmen einer so genannten fallweisen Beschäftigung in einem NÖ Klinikum tätig zu sein. Die Vereinbarung zwischen der freiberuflichen Hebamme und der werdenden Mutter bleibt davon grundsätzlich unberührt. Die Aufgaben als Hebamme können so weiterhin in vollem Umfang und wie gesetzlich geregelt, ausgeübt und Entscheidungen in der Betreuung der werdenden Mutter getroffen werden. Zusätzlich gibt es damit auch den notwendigen Versicherungsschutz für die im Klinikum ausgeführten Tätigkeiten.

Details kommen

Mit der für Niederösterreich getroffenen Vereinbarung wird es also auch weiterhin möglich sein, die werdende Mutter als freiberufliche Hebamme in einem NÖ Klinikum zu betreuen. Nicht in allen Bundesländern wird dies so gehandhabt. So ist zum Beispiel in Wien oder Oberösterreich eine Betreuung durch eine Wahlhebamme in öffentlichen Krankenhäusern nicht oder nur eingeschränkt möglich. Die Details werden in den kommenden Tagen festgelegt und vorgestellt.

„Wir haben zudem vereinbart, dass es eine Informationsveranstaltung für alle freiberuflichen Hebammen geben wird“,

so Beatrix Cmolik, Konrad Kogler und Alfred Zens abschließend.

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