Vergewaltigungsprozess endete mit Freispruch

Verteidigerin Maria Strohmayer | Foto: Probst
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ST. PÖLTEN (ip). Dem Rat von Verteidigerin Maria Strohmayer folgend, alles so zu sagen, wie es war, brachte einem 20-Jährigen aus dem Großraum St. Pölten den Freispruch, der laut Richter Markus Grünberger nicht einmal im Zweifel ausgesprochen wurde.
Staatsanwältin Barbara Kirchner legte dem Beschuldigten aufgrund seiner eingeschränkten Aussagen im Ermittlungsverfahren zur Last, er habe den wehrlosen Zustand seiner damaligen Freundin ausgenutzt und sie in seinem Auto vergewaltigt.

Widersprüche in den Behauptungen

„Hätten Sie das früher schon so erklärt, wäre es gar nicht zu einem Prozess gekommen“, klärte Grünberger den Angeklagten auf. Der Schöffensenat habe darüber hinaus zahlreiche Widersprüche in den Behauptungen der 19-jährigen Ex-Freundin festgestellt. Unter anderem habe sie immer wieder behauptet, sie könne sich aufgrund ihres Alkohol- und Drogenkonsums an den Vorfall vom August 2016, wo sie sich beim Frequency in St. Pölten zum Schlafen ins Auto des 20-Jährigen zurückgezogen habe, nicht erinnern. Im Zusammenhang mit der angeblichen Vergewaltigung habe sie plötzlich genau gewusst, dass sie dem Mann deutlich gemacht habe, den Geschlechtsverkehr nicht zu wollen.
Strohmayer führte im Prozess am Landesgericht aus, dass ihr Mandant die Frau auf deren Wunsch hin zu seinem Auto gebracht habe. Die On-Off-Beziehung des Paares stand zu dem Zeitpunkt beim Kuscheln und daraus habe sich schließlich mehr ergeben – „einvernehmlich“, wie die Verteidigerin betonte.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Zu einem weiteren Vorwurf seitens der Staatsanwaltschaft, wonach dem Angeklagten der Besitz von Suchtgift zur Last gelegt wurde, zeigte sich der 20-Jährige teilweise geständig. Cannabis habe er konsumiert, Speed und andere Drogen habe er jedoch nie besessen. Zur Einvernahme eines Zeugen wurde dieses Faktum vorerst ausgeschieden. Zum Freispruch gab Kirchner keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

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