Wahl: "Aus" für die 2. Stimme
Ob Zweitwohnsitzer ihre Stimme bei der niederösterreichischen Landtagswahl abgeben dürfen, bestimmt der Bürgermeister.
ST. PÖLTEN. Bislang dürfen Zweitwohnsitzer in allen Orten, wo sie gemeldet sind, an der Gemeinderatswahl teilnehmen. Und auch Wiener dürfen den NÖ Landtag wählen, wenn sie hier ein Haus besitzen. Doch das könnte sich nun ändern.
Künftig muss man den „wirtschaftlichen, beruflichen oder gesellschaftlichen Mittelpunkt“ seines Lebens in Niederösterreich haben, um hier seine Stimme abgeben zu dürfen. Die Krux dabei: Am Ende entscheidet der Bürgermeister, denn zwangsläufig ist das Stimmrecht nicht weg. Die Bezirksblätter haben sich das Prozedere am Beispiel St. Pölten mal angesehen.
"Das Wählerevidenzblatt wird an den Zweitwohnsitz versandt. Bei Retoursendungen durch die Post erfolgt eine nochmalige Versendung an den Hauptwohnsitz", so Wolfgang Strasser, Leiter des Wahlamtes in St. Pölten.
Die Briefe werden seit ca. Mitte Juli verschickt, da dies so schnell wie möglich erfolgen musste. Die Rücksendung sollte binnen sechs Wochen stattfinden. Die Gemeinde muss hierbei die Kosten der Postgebühren, der Herstellung des Seriendrucks sowie die Kosten für zusätzliches Personal tragen. Durch die Auswertung der ausgefüllten Wählerevidenzblätter werden die Zweitwohnsitze auf Legitimität überprüft.
Auf Kartei-Leichen gestoßen
In St. Pölten wird die Entscheidung über die Wahlberechtigung der Zweitwohnsitzer von Wolfgang Strasser im Auftrag des Bürgermeisters übernommen. „Die Überprüfung ist keine schlechte Idee, im Zuge der Ermittlungen sind wir schon auf etliche Kartei-Leichen gestoßen, da manche Leute schlichtweg oft vergessen, Zweitwohnsitze abzumelden. Der Verwaltungsaufwand ist enorm und eine große Belastung – vor allem für Städte und Gemeinden, die viele Zweitwohnsitzer haben. Zum Bürokratieabbau ist das jedenfalls kein Beitrag", so Strasser, dass es trotz dieser Erhebungen Schwierigkeiten bei der Erstellung der Wählerverzeichnisse sowohl für die kommende Landtagswahl- als auch für kommende Gemeinderatswahlen geben könnte.
Das Recht zum Wahlrecht
"Grundsätzlich haben die Bürger, die einen zweiten Wohnsitz hier haben, auch ein berechtigtes Interesse am gesellschaftlichen Leben und auch an der Infrastruktur in der Gemeinde. Ich denke, dass es grundsätzlich gut ist, wenn sie mitbestimmen können. Die Frage ist eben, ob man das nur auf der einen Ebene, der Gemeinde-Ebene, belässt. Für den Landtag halte ich es für nicht sinnvoll. Aber auf Gemeindeebene kann ich mir das weiter vorstellen", so der Vizebürgermeister von St. Pölten, Matthias Adl.
Sabine Hippmann, Bezirkssprecherin der Grünen, findet, dass "die Regelung der jetzigen Form allen Beteiligten nur Ärger beschert". Es sei nicht sichergestellt, ob man als Zweitwohnsitzer wahlberechtigt ist. Wenn nur die Hauptwohnsitzer wählen dürften, verspreche man sich fairere Wahlen. Zudem möchte man Scheinanmeldungen vermeiden.
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