Wichtiges zur Nationalratswahl
ST. PÖLTEN (red). Im Rathaus laufen die Vorbereitungen für die anstehende Nationalratswahl am 15. Oktober auf Hochtouren. Wählerlisten werden erstellt, Wahlsprengel eingeteilt, Wahlkommissionen zusammengestellt sowie die Wahlpakete und Wahlzellen samt Wahlurnen vorbereitet. Dank der Information von St. Pölten KONKRET, können wir die wichtigsten Informationen zur anstehenden Wahl auflisten.
Wer ist in St. Pölten für die Nationalratswahl wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle österreichischen Staatsbürger die am Stichtag (25. Juli 2017) ihren Hauptwohnsitz in St. Pölten hatten, spätestens am Wahltag (also am 15. Oktober 2017) 16 Jahre alt geworden sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Weiters Auslandsösterreicher, die spätestens am Wahltag 16 Jahre alt geworden sind und bis zum 24. August in die Wählerevidenz der Stadt St. Pölten eingetragen worden sind.
Wann und wie läuft der Wahlgang ab?
Die Wahllokale sind am 15. Oktober von 7 bis 16 Uhr geöffnet. In dieser Zeit kann das Wahlrecht unter Nachweis der Identität (amtlicher Lichtbildausweis) im zuständigen Wahllokal ausgeübt werden. Alle Bürger erhalten zuvor vom Magistrat noch einmal eine amtliche Mitteilung über die Lage ihres Wahllokals, dessen Öffnungszeit und die Nummer des Wählerverzeichnisses.
Was tun, wenn man am Wahltag verhindert ist?
Ist das Aufsuchen des Wahllokales am Wahltag nicht möglich, kann das Wahlrecht mit einer Wahlkarte ausgeübt werden. Mit dieser können Sie wie folgt Ihre Stimme abgeben:
• Am Wahltag in einem dafür vorgesehenen Wahlkarten-Wahllokal
• Am Wahltag vor einer besonderen Wahlbehörde (sogenannte „fliegende Wahlkommission) oder
• sofort nach Erhalt der Wahlkarte im Wege der Briefwahl
Wie können St. Pöltner eine Wahlkarte beantragen?
Persönlich/mündlich (nicht jedoch telefonisch): Im Bürgerservice des Rathauses (Öffnungszeiten Montag , Mittwoch, Donnerstag von 7 Uhr 30 bis 16 Uhr, Dienstag von 7 Uhr 30 bis 18 Uhr, Freitag von 7 Uhr 30 bis 12 Uhr) nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (Pass, Führerschein, Personalausweis).
Die Angabe einer Begründung für eine Verhinderung das „eigene“ Wahllokal aufzusuchen ist dabei unerlässlich. Die Beantragung einer Wahlkarte durch Angehörige, Ehegattinen oder Ehegatten, Erziehungsberechtigte oder andere nahestehende Personen ist auch bei Vorlage einer Vollmacht unzulässig.
TIPP: Sie erhalten die Wahlkarte sofort und können auch in einer eigenen Wahlkabine wählen. Schriftlich: Online per Formular hier oder per E-Mail an wahlamt@st-poelten.gv.at. Bitte hängen Sie ein Dokument an, aus dem Ihre persönliche Identität hervorgeht, z. B. eingescannter Reisepass oder Personalausweis, Passnummer, etc. – anschließend wird Ihnen die Wahlkarte mit eingeschriebener Briefsendung zugestellt.
Ab/bis wann kann man eine Wahlkarte beantragen?
Wahlkarten können sofort beantragt werden, die Ausstellung der Wahlkarte bzw. der Versand kann jedoch erst Mitte September erfolgen, da die Drucksortenlieferung (Stimmzettel) abgewartet werden muss.
Die Frist für schriftliche Anträge endet am Mittwoch, 11. Oktober, die Frist für mündliche Anträge am Freitag, 13. Oktober endet um 12 Uhr.
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