Aus dem Landesgericht St. Pölten
Zweite Einweisung für Vergewaltiger
Nachdem ein vorbestrafter Sexualstraftäter im Jahr 2020 in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher gelandet war, wurde er im November 2022 ebenfalls wegen eines Sexualdeliktes verurteilt. Im September vergangenen Jahres soll er nun seine Ex-Freundin aufgesucht und sich abermals an ihr vergangen haben.
ST. PÖLTEN. Am Landesgericht St. Pölten stellte Staatsanwältin Barbara Kirchner den Antrag auf eine strafrechtliche Unterbringung des 30-Jährigen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum, wobei sich der Angeklagte zu den Fakten schuldig bekannte.
Demnach suchte der arbeits- und obdachlose Mann seine wesentlich ältere Ex-Freundin in ihrer St. Pöltner Wohnung auf. Alkoholisiert und mit einer fast leeren Whiskyflasche in der Hand schrie er die Frau, die er bereits 2020 sexuell attackiert hatte, an. Es gelang ihr zunächst, ihn vor die Türe zu setzen. Als sie am nächsten Morgen ihre Türe öffnete, lag der 30-Jährige, der offenbar hier geschlafen hatte, davor. Er sprang auf und verfolgte seine Ex-Freundin in die Wohnung, wo er unter anderem auf sie einschlug und schließlich vergewaltigte, bis eine Nachbarin aufgrund der Schreie des Opfers zu Hilfe kam.
Laut Gutachter Werner Brosch leide der 30-Jährige an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung und sei alkoholabhängig, zum Tatzeitpunkt mit hoher Wahrscheinlichkeit jedoch zurechnungsfähig gewesen. Es handle sich um eine schwerwiegende nachhaltige Störung, wodurch ein deutlich erhöhtes Rückfallrisiko bestehe.
„Ich bestreite weder den Vorsatz noch die Tat an sich“,
meinte Verfahrenshelfer Stefano Alessandro, der gleichzeitig jedoch die Schuldfähigkeit des Angeklagten in Frage stellte.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Der Schöffensenat verurteilte den insgesamt dreifach einschlägig vorbestraften St. Pöltner zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und der gleichzeitigen Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum. Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz erhielt den Zuspruch von 1.500 Euro Schmerzensgeld. Richterin Doris Wais-Pfeffer begründete das Urteil mit der Tatwiederholung und den Ausführungen des Gutachters, wobei als mildernd das Schuldbekenntnis des Betroffenen herangezogen worden war.
Alessandro verzichtete im Namen seines Mandanten auf weitere Rechtsmittel, Staatsanwältin Kirchner gab vorerst keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.