AMS Niederösterreich
Aktuelle Infos zur Kurzarbeit-Abrechnung

Neueste Informationen zur Abrechnung. | Foto: AMS NÖ

"Derzeit stabilisiert sich die Lage am niederösterreichischen Arbeitsmarkt. Wir müssen aber leider davon ausgehen, dass uns die Corona-Krise und ihre Folgen noch länger begleiten werden", berichtet Sven Hergovich Landesgeschäftsführer des AMS Niederösterreich.

BEZIRK ST.PÖLTEN/NÖ (pa). Neben intensiver Vermittlungsarbeit für Jobsuchende setzt das AMS alles daran, möglichst viele Arbeitsplätze mit Hilfe der COVID 19-Kurzarbeitsbeihilfe zu sichern. Seit Beginn Krise hat das AMS NÖ in Summe 24.052 Anträge für Kurzarbeitsbeihilfe von niederösterreichischen Unternehmen bearbeitet. 288.500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Lauf der letzten drei Monate kurz gearbeitet oder tun dies noch. Aktuell befinden sich noch 71.655 Beschäftigte in Kurzarbeit. 511 Millionen Euro an Kurzarbeitsbeihilfen wurden bereits ausbezahlt.

Neuerungen

Bei der Abrechnung der Kurzarbeitsbeihilfe gibt es eine Neuerung für Betriebe, deren Kurzarbeitsbeihilfe ab dem 1. Juni 2020 genehmigt wurde: Ab diesem Datum wird die Höhe Ihrer Beihilfe nach einem neuen Berechnungsverfahren ermittelt (Details dazu finden sie hier). Darum haben wir die Abrechnungstools für die COVID 19-Kurzarbeitsbeihilfe entsprechend angepasst: Sowohl die Webanwendung als auch eine neue, für seit 1. Juni bewilligte Kurzarbeitsprojekte aktualisierte Excel-Abrechnungsdatei sind ab sofort auf der Website des AMS verfügbar. In diesem Newsletter haben wir die wichtigsten Änderungen in den Abrechnungstools zusammengefasst.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Sie haben einen Antrag auf COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe und die Sozialpartner-Vereinbarung bei uns eingereicht und eine Genehmigung in Form einer Fördermitteilung erhalten.

Wie wird die Beihilfe abgerechnet?
Anhand einer Abrechnungsdatei, die Sie am Ende jedes Kalendermonats erstellen – immer nur für einen Kalendermonat! So können Sie nur die tatsächlich angefallenen Ausfallstunden des Vormonats mit uns abrechnen.
Dieses Video erklärt Ihnen die Möglichkeiten, wie Sie Ihre Beihilfe abrechnen können.

Wichtig: Für alle Betriebe, deren Kurzarbeitsbeihilfe ab 1. Juni 2020 genehmigt wurde, gibt es eine neue Berechnungsmethode. Wir haben die Webanwendung zur Abrechnung der Beihilfe entsprechend aktualisiert und ein separate Excel-Projektdatei für die Abrechnung von Kurzarbeitsprojekten, die ab 1. Juni genehmigt wurden, für Sie erstellt.

Wie müssen Sie die Daten erfassen und an uns senden?
Sie können ab sofort die Daten von bis zu 150 MitarbeiterInnen mit der AMS-Webanwendung erfassen und abrechnen.
Alternativ steht auch weiterhin die AMS-Excel-Projektdatei in zwei Varianten – Beginn der Beihilfe vor dem 1. Juni und nach dem 1. Juni - zur Verfügung.

Bitte beachten Sie:

Bitte verwenden Sie für Ihre Abrechnung ausschließlich diese beiden von uns bereitgestellten Abrechnungs-Tools! Nur so ist gewährleistet, dass wir Ihre Daten weiterverarbeiten können.

Die AMS-Webanwendung – so geht’s:

Bitte schauen Sie zuerst das Video an, bevor Sie die Abrechnungsdatei mit der WebanWendung Schritt für Schritt erstellen.
Geben Sie hier die Daten aller Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Lehrlinge sowie die Abrechnungsdaten ein.
Bitte beachten Sie: Aufgrund unterschiedlicher Berechnungen für Kurzarbeitsbeihilfe-Fälle, die vor dem 01. Juni 2020 begonnen haben bzw. ab dem 01. Juni 2020begonnen haben, sehen Sie in der AMS-Webanwendung unterschiedliche Felder. Folgen Sie einfach beim Ausfüllen der Webanwendung den vorgegebenen Schritten, die Höhe Ihrer Beihilfe wird automatisch berechnet.
Nachdem Sie alle Daten eingegeben haben, erstellen Sie eine Abrechnungsdatei im CSV-Format.
Speichern Sie diese CSV-Datei auf Ihrem Computer. Ändern Sie den Dateinamen der CSV-Datei nicht.
Melden Sie sich bei Ihrem eAMS-Konto an.
Übermitteln Sie uns die Abrechnungsdatei über den laufenden Geschäftsfall zur Kurzarbeit in Ihrem eAMS-Konto.
Bei Fragen zum Hochladen der Projekt-Datei hilft Ihnen dieses Video.
Für eine zusätzliche Unterstützung beim Ausfüllen der AMS Webanwendung können Sie hier einen Termin für telefonische Unterstützung buchen.

AMS-Excel-Projektdatei 

Bitte beachten Sie: Mit der AMS-Excel-Projektdatei können Sie die MitarbeiterInnen-Stammdaten händisch erfassen oder über eine Schnittstelle aus Ihrer Lohnverrechnung importieren.

Bitte schauen Sie zuerst dieses Video an, bevor Sie die Excel-Projektdatei Schritt für Schritt befüllen.

Hat Ihr gesamter Kurzarbeitszeitraum ein Beginndatum bis zum 31. Mai 2020, laden Sie bitte diese Datei herunter und speichern Sie sie auf Ihrem Computer. Bei Fragen zur Datenerfassung mit dieser Projektdatei hilft Ihnen diese Dokumentation.

Weitere Informationen und die Detailschritte finden Sie hier.

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