AK erkämpft 2,7 Millionen
Mutter kehrte nach Karenz zurück in den Betrieb - Dienstverhältnis wurde nach kurzer Zeit gelöst.
ST. PÖLTEN. Die Arbeiterkammer St. Pölten unterstützte im ersten Halbjahr 171 Arbeitnehmer, denen vom Dienstgeber Geld unterschlagen wurde. Insgesamt wurden so 2,7 Millionen Euro eingeholt.
6.300 Euro vorenthalten
Eine 35-jährige Handelsangestellte wollte nach ihrem Karenzurlaub in ihre alte Firma zurückkehren. Dort wurde ihr gesagt, dass man sie derzeit nur mit weniger Stunden als vorher beschäftigen könne. Dies widerspricht zwar den gesetzlichen Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes, die Angestellte nahm dies aber notgedrungen zur Kenntnis, da sie einerseits keine Schwierigkeiten oder Streitereien mit dem Betrieb haben wollte und ihr darüber hinaus auch noch zugesichert wurde, dass das alles nur befristet sei und sie in ein paar Monaten wieder mehr Stunden arbeiten könne. Leider kam es zu dieser Stundenerhöhung aber nicht mehr, da das Dienstverhältnis bereits nach kurzer Zeit aufgelöst wurde.
Die Dienstnehmerin ließ sich durch die AK Bezirksstelle St.Pölten ihre Abrechnung kontrollieren. Dabei wurde von unseren Arbeitsrechtsexperten festgestellt, dass nicht nur die Höhe des Gehaltes für die Teilzeitarbeit sondern auch die Abfertigung falsch berechnet worden war. Durch die Intervention der Arbeiterkammer beim Dienstgeber unter Hinweis auf die rechtliche Situation und die dadurch offenen Ansprüche der Dienstnehmerin wurden ihr als Beitrag weitere knapp 6.300 Euro ausbezahlt.
50 Prozent vor Gericht geklärt
Manche Streitfälle lassen sich durch eine Intervention und vernünftige Klärung der rechtlichen Situation einfach beheben. Bei zirka 50 Prozent funktioniert dies nicht und es muss eine Klage beim Arbeitsgericht eingebracht werden, um die Dienstnehmer zu ihrem Recht zu verhelfen. "Diese Haltung mancher Dienstgeber ist für uns oft nicht verständlich, oder vernünftig, da dies in der Regel dazu führt, dass sich durch das Gerichtsverfahren die Kosten für den Dienstgeber noch weiter erhöhen. Billiger wäre oft, einfach das, was zusteht, auch an die Dienstnehmer auszubezahlen", so Andreas Windl.
Streitigkeiten vermeiden
"Die Meinungsverschiedenheit zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer ist keine Seltenheit, um Streitigkeiten zu vermeiden empfiehlt die Wirtschaftskammer den Unternehmen, sich die Arbeitszeitaufzeichnungen immer vom Dienstnehmer unterschreiben zu lassen, bei immer laufenden Änderungen bei den Vorschriften können Fehler durchaus passieren, bis es sich in das System richtig und gut eingespielt hat, Abrechnungsfehler bei untypischen Abrechnungen können ebenfalls durchaus vorkommen, bei Unsicherheiten wird den Dienstgebern geraten, bei der WK anzurufen und sich kostenlos zu informieren, in der Zeit des Lohn-und Sozialdumpings ist eine Vorabkontrolle auf jeden Fall sinnvoll", so Bezirksobmann Norbert Fiedler von der Wirtschaftskammer.
AK - Halbjahresbilanz
Beratungen: 1.957; Interventionen Arbeitgeber: 171; Kostenloser Rechtsschutz: 83; Außergerichtlich: 216.178 Euro; Gerichtlich: 187.630 Euro; Insolvenzvertretung: 2.310.420 Euro; Gesamtsumme von 2.714.228 Euro.
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