Betrugsprozess: Freunde finanzierten "gute Ideen" einer St. Pöltnerin
ST. PÖLTEN (ip). „Die Beteiligten haben gewusst, auf wen sie sich da einlassen“, behauptete die Verteidigerin einer 50-jährigen St. Pöltnerin beim Prozess am Landesgericht. Angeklagt wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs, bekannte sich die Frau nicht schuldig.
Laut Staatsanwalt Karl Fischer startete die Frau 2012 mit einem Unternehmen, landete ein Jahr danach in Insolvenz und arbeitete nach einem Sanierungsverfahren bis zur nächsten Pleite 2016 weiter. Ein Konkursverfahren konnte mangels Kostendeckung nicht durchgeführt werden.
2012 überließ ihr eine Freundin, die von den Ideen der Beschuldigten begeistert war, ein Darlehen von 8.000 Euro, das diese beim Rückzahlungstermin 2015 nicht begleichen konnte. Dennoch gab sie der Angeklagten für eine weitere Marketing-Idee im März 2016 zunächst 2.500 Euro und einen Monat später 20.000 Euro mit einem Rückzahlungstermin im Jahr 2021.
"Geld muss arbeiten“
Auch die Freundin der Freundin, die sich als Unternehmerin dem Gericht vorstellte, machte im Mai 2016 satte 20.000 Euro locker. „Als Unternehmerin denkt man, Geld muss arbeiten“, begründete sie ihr bis 2021 gewährtes Darlehen. Beide Zeuginnen hofften, im Falle einer Pleite Geld durch eine Versicherungspolizze, die die Angeklagte als Sicherheit anbot, entschädigt zu werden, ohne zu erkennen, dass es sich um eine Ablebensversicherung handelte, die nur im Todesfall ausbezahlt wird.
Zuletzt holte man auch noch den Cousin der ersten Freundin ins Boot, der nur in ein schuldenfreies Projekt investieren wollte, aber dennoch mit 2.000 Euro aushalf, als ein Exekutor den Firmenwagen in Beschlag nehmen wollte. 3.000 Euro steuerte die Freundin bei.
Kein Schädigungsvorsatz erkennbar
Nachdem die 50-Jährige Mitte August 2016 abermals zahlungsunfähig war, rief sie Ende September 2016 die Unternehmerin an. „Ich weiß nicht, wie ich das lösen soll“, habe sie ins Telefon geweint. Sie müsse bis 15 Uhr ihrem Vermieter 8.500 Euro Mietrückstände bezahlen, sonst werde sie delogiert. Die Unternehmerin half aus und wurde vor Gericht mit diesem Betrag als einzige als Betrugsopfer gewertet.
Zuvor, so Richter Slawomir Wiaderek, sei kein Schädigungsvorsatz erkennbar. Das Rückzahlungsziel 2021 habe die Beschuldigte mit der Hoffnung verknüpft, dass sich ihr Geschäft noch erfolgreich entwickeln werde. Wegen Betruges verurteilte er die St. Pöltnerin zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten, mit einer Probezeit von drei Jahren (nicht rechtskräftig).
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