Moldawier drangen in Kindergärten und Schulen ein
Einer der Verbrechensorte ist Stattersdorf
ST. PÖLTEN (ip). „Ich möchte betonen, dass wir keine Profi-Verbrecher sind“, erklärte einer von vier Moldawiern (23 bis 27 Jahre) im Prozess am Landesgericht St. Pölten, wo Staatsanwalt Michael Lindenbauer ihnen eine Serie an Einbruchsdiebstählen zur Last legte.
Wie sie übereinstimmend berichteten, habe man sie aus Russland, wo sie Arbeit hatte, ausgewiesen. Über Österreich wollte das Quartett nach Italien, um dort Arbeit zu finden. Wegen eines fehlenden Dokuments mussten sie eine hohe Strafe bezahlen und für Weiterfahrt und Lebensunterhalt habe man nun Geld gebraucht.
Einbrüche in Stattersdorf
In wechselnder Zusammensetzung drangen sie in der Folge in mehrere Gebäude und einen Baucontainer ein und stahlen Bargeld, unter anderem aus Kaffeeautomaten, Laptops, Kameras, Bekleidung und Treibstoff. Überwiegend geständig zu Einbrüchen wie in die Kindergärten und die Volksschulen in Stattersdorf (St. Pölten) und Lilienfeld, bestritten sie, etwas mit einem Einbruch in den Kindergarten in Mariazell zu tun zu haben, obwohl eine gestohlene Kamera von dort in ihrem Fahrzeug gefunden wurde, nachdem sie Ende Jänner 2017 auf frischer Tat gestellt werden konnten.
Verfahrenshelfer Ewald Stadler, der eine starke Zunahme derartiger Delikte auf eine „verfehlte Visapolitik“ zurückführt, versuchte mit geografischen Erklärungen – „Mariazell ist ein Ort ganz weit hinten im Gebirge mit einer großen Kirche“ – die Unkenntnis der Ortsnamen auszugleichen, nachdem sich die Moldawier hauptsächlich nach der jeweiligen Beute orientierten.
"Hunger hat mich dazu getrieben"
„Ja, es war der Hunger, der mich dazu getrieben hat“, begründete einer der Angeklagten seine Beteiligung, während ein Komplize von ihm meinte: „Ich wollte nicht mit leeren Händen nach Hause kommen.“ Nicht nur Stadler, auch die Verfahrenshelfer Mercedes Vollmann-Schultes, Michael Steininger und Florian Steinwendtner verwiesen auf die Unbescholtenheit, die teilweise missglückten Einbruchsversuche, die Schadensgutmachung in Form der teilweise sichergestellten Beute und vor allem auf die Geständnisse ihrer Mandanten, die Richter Martin Kühlmayer als Milderungsgründe beim Strafmaß heranzog. Er verurteilte das Quartett zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten, 16 davon bedingt. Aus generalpräventiven Gründen untersagte Kühlmayer eine vorzeitige Entlassung zur Hälfte der Strafzeit (rechtskräftig).
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