St. Pöltner Asylwerber bezog unter falschem Namen Sozialleistungen
ST. PÖLTEN (ip). Immerhin 23.000 Euro an Sozialleistungen bezog ein in St. Pölten wohnhafter Asylwerber aus Gambia – zu Unrecht, wie Staatsanwalt Patrick Hinterleitner meinte, nachdem der 34-Jährige in Spanien ein gültiges Aufenthaltsrecht habe und daher in Österreich nicht abkassieren könne.
Vor fünf Jahren reiste der Schwarzafrikaner unter einem falschen Namen in Österreich ein. Es sei so besser für ihn, erklärte der Beschuldigte, der derzeit von rund 400 Euro Sozialhilfe und 500 Euro für eine geringfügige Beschäftigung lebt, gegenüber Richterin Doris Wais-Pfeffer auf ihre Frage nach dem Warum. Über die Caritas habe er erfahren, wie er zu finanziellen Unterstützungen käme und diese in Anspruch genommen, so der Asylwerber, der ohnehin, und zwar unter seinem richtigen Namen, bis 2018 ein Aufenthaltsrecht in Spanien hat.
Er werde sich schuldig bekennen, so Verteidiger Alexander Philipp über seinen Mandanten. Der falsche Name sei unstrittig, mit den finanziellen Zuwendungen in Österreich habe er sich aber nicht so ausgekannt, plädierte der Anwalt für ein mildes Urteil.
Diesbezüglich kam aber nur noch eine Zusatzstrafe in Frage, nachdem der Gambier bereits zweimal in Österreich verurteilt worden war. Für zwei Jahre Haft, die er zuletzt wegen Suchtgiftdelikten im November 2015 ausgefasst hatte, erhielt er Strafaufschub, um ihm die Möglichkeit einer Therapie zu verschaffen. Wais-Pfeffer gab noch fünf Monate Freiheitsstrafe, allerdings bedingt dazu (nicht rechtskräftig).
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.