"Wow, ich bin total fett"

Staatsanwältin Christiane Burkheiser wirft den beiden Angeklagten den Diebstahl von 2.000 Liter Bier vor. | Foto: Probst
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  • Staatsanwältin Christiane Burkheiser wirft den beiden Angeklagten den Diebstahl von 2.000 Liter Bier vor.
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ST. PÖLTEN (ip). Anlässlich einer Finanzprüfung stellte ein Gastwirt aus St. Pölten fest, dass ihm zwischen 2014 und Ende September 2016 rund 2.000 Liter Bier, für die es keine Kassabons gab, abhanden gekommen waren. Mittels Videoüberwachung konnten zwei Angestellte des Betriebes des Diebstahls überführt werden.
Am Landesgericht St. Pölten zeigten sich die beiden Angeklagten zu den Vorwürfen von Staatsanwältin Christiane Burkheiser geständig, bezweifelten jedoch teilweise die, von ihrem Ex-Chef angegebenen Mengen.

Angestellte tranken mit

Fünf Tage pro Woche, 47 Wochen pro Jahr arbeitete der 56-jährige Kellner bereits seit zehn Jahren in dem Lokal. Kaffee während der Schicht war erlaubt, Alkohol nicht. Ab Anfang 2014 genehmigte sich der Angestellte jedoch auch Bier, das eigentlich nur nach dem Bonieren abgezapft werden konnte. Dass beim Abfüllen jeweils etwa 100 Milliliter in der Leitung blieben, die der nächste Gast ins Glas bekommen sollte, nutzten er und sein 40-jähriger Kollege, um eigene Krügerl zu füllen, laut Chef drei bis fünf Krügerl pro Tag. „Wow, ich bin so fett, ich kann gar nicht mehr gehen“, soll der 56-Jährige sogar gesagt haben.

Fünf Krügerl pro Tag

Dem 40-jährigen Wirt fehlte aber nicht nur der Biernachlauf. Seine Angestellten kassierten teilweise auch in die eigene Tasche und gaben Lokalrunden aus. „Nur, wenn ich alleine war“, bekannte der Zweitangeklagte, der sich erst seit 2016 zu den Diebstählen hinreißen habe lassen und den von seinem Arbeitgeber geforderten Schaden in Höhe von etwas mehr als 4.000 Euro bereits gut gemacht hat.

Schadensgutmachung von 3.000 Euro

12.000 Euro forderte der Geschäftsführer vom Älteren. Da er gegenüber Verteidiger Peter Gloß den Betrag jedoch nicht aufschlüsseln konnte, wurden zunächst nur 3.000 Euro anerkannt. Das Diversionsangebot von Richter Martin Kühlmayer nahmen die bislang unbescholtenen Männer an. Während der jüngere Angeklagte mit einer Probezeit von zwei Jahren davonkam, wurde der Erstbeschuldigte zu einer Geldbuße in Höhe von 2.500 Euro und einer Schadensgutmachung von 3.000 Euro verdonnert. Burkheiser gab dazu vorerst keine Erklärung ab.

Text und Fotos: Ilse Probst

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