In den heimischen Gewässern zwickt’s
Adaptierung der Oö. Fischereiverordnung zeigt Signalkrebs rote Karte
Die Adaptierung der Oberösterreichischen Fischereiverordnung zielt darauf ab, die Verbreitung des invasiven Signalkrebses einzudämmen und die negativen Auswirkungen auf heimische Arten zu verringern.
OÖ. Der Signalkrebs (Pacifastacus leniusculus) ist ein aus Amerika stammendes, invasives Krustentier. Mittlerweile hat sich die eingeschleppte Tierart in Oberösterreich rasant verbreitet und in den heimischen Gewässern Fuß gefasst, was auch Probleme mit sich bringt. Der Signalkrebs überträgt nicht nur den Erreger der Krebspest, gegen den heimische Flusskrebsarten wie der Edelkrebs und der Steinkrebs nicht immun sind, sondern er ist auch aggressiver und größer als diese heimischen Arten. Dadurch entsteht eine Nahrungs- und Lebensraumkonkurrenz mit den heimischen Flussbewohnern, wodurch diese gleichzeitig aus ihren Lebensräumen verdrängt werden.
„Um die Verbreitung dieses invasiven Flusskrebses einzudämmen und die negativen Auswirkungen auf heimische Arten zu verringern, bedarf es effektiver Maßnahmen“
„Um die Verbreitung dieses invasiven Flusskrebses einzudämmen und die negativen Auswirkungen auf heimische Arten zu verringern, bedarf es effektiver Maßnahmen“, betont Fischerei- und Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger und verweist auf die anstehenden Adaptierungen der Oö. Fischereiverordnung. Zudem habe die Verordnung gleichzeitig nach den hohen Standards der weid- und tiergerechten Tötung (etwa durch siedendes Wasser) zur erfolgen, so die zuständige Landesrätin.
Die Entwurf der Verordnung ermöglicht es, die Signalkrebse nach dem Fang an einem geeigneten Ort und ohne Verzögerung zu töten, anstatt dies sofort vor Ort tun zu müssen. Dies soll eine bessere und hygienischere Entnahme ermöglichen, die Krebes können gleichzeitig kulinarisch genutzt werden und die Menge der entnommenen Signalkrebse in den heimischen Gewässern erhöht sich.
Landesfischereiverband ist für den legalisierten Transport
Der OÖ Landesfischereiverband (OÖLFV) begrüßt den Verordnungsentwurf des Landes OÖ, nachdem zukünftig der etablierte Signalkrebs ohne unnötigen Aufschub bis zum Ort seiner kulinarischen Verwertung lebend transportieren werden darf. Natürlich muss der Transport den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, tierschutzkonform sowie in abgeschlossenen Behältnissen erfolgen, die eine weitere Verbreitung der Art unterbinden. Es ist eine sinnvolle und praxisorientierte Lösung, um ein wertvolles, naturgewachsenes Lebensmittel zu nutzen, ist der OÖLFV über die schnelle Umsetzung seiner Vorschläge erfreut.
In Summe gesehen ein großer Vorteil, da durch die Nutzung die Bestände dieser invasiven Art reduziert werden und ein kulinarischer Hochgenuss, frisch aus den heimischen Gewässern, gegeben ist.
Kenner schätzen dieses Krustentier und geben ihm klar den Vorzug gegenüber gezüchteten Shrimps aus Massenzucht aus Fernost.
Wer Signalkrebse mit Krebsreusen oder -tellern in Oberösterreich fangen will, benötigt eine gültige Jahresfischerkarte und eine Krebs-Lizenz des Bewirtschafters.
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