Wenn es kracht
Darf weitergefahren werden??
Es kommt meist unverhofft, ohne Ankündigung und plötzlich: Die Rede ist von einem Unfall.
STEYR. „Unfälle sind immer unangenehm. Sind verletzte Personen involviert, so ist es wichtig, zunächst Erste Hilfe zu leisten und die Unfallstelle entsprechend abzusichern. In weiterer Folge ist die Polizei zu verständigen“, weiß der Steyrer ÖAMTC-Stützpunktleiter Leo Pfleger.
Entstand lediglich Sachschaden, so muss dieser unverzüglich an der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden bzw. ein Datenaustausch erfolgen. „Ist dies nicht möglich, weil beispielsweise einer der Beteiligten eine andere Sprache spricht, so muss ebenfalls die Polizei verständigt werden“, so Pfleger. Entgegen vieler Meinungen, dass bei einem einfachen Parkschaden das Hinterlassen eines Zettels mit den jeweiligen Daten ausreicht, klärt Pfleger auf: „Auch bei einem noch so kleinen Parkschaden muss die nächste Polizeidienststelle ohne unnötigen Aufschub verständigt werden.“
Handelt es sich nur um einen Blechschaden, ohne Verletzte und sind die Daten ausgetauscht, so steht oftmals die Frage im Raum, ob eine Weiterfahrt mit dem beschädigten Fahrzeug erlaubt ist. „Wenn ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen wird, dann muss es betriebs- und verkehrssicher sein. Das bedeutet, es dürfen keinerlei schwere Mängel vorliegen. Fehlt etwa ein Außenspiegel, läuft Öl aus, sind die Scheinwerfer nicht mehr funktionsfähig, so darf die Weiterfahrt nicht angetreten werden. Außerdem dürfen keine spitzen Kanten oder Teile vorstehen, die eine Verletzungsgefahr bei anderen Verkehrsteilnehmern entstehen lassen könnten“, weiß der Stützpunktleiter. Ob nun ein schwerer Mangel vorliegt oder nicht, kann von einem §57a-zertifizierten Techniker beurteilt werden. „Sollte man sich nicht sicher sein, ob eine Weiterfahrt erlaubt ist oder nicht, dann besser beispielsweise den ÖAMTC kontaktieren. Entweder kommt ein Techniker direkt zur Unfallstelle oder das Fahrzeug wird zu einem Stützpunkt abgeschleppt und dort einer Sicherheitsprüfung unterzogen“, so Pfleger.
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