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Neue Einkommensgrenzen für Rotkreuz-Markt-Kunden

Die Rotkreuz-Markt-Mitarbeiter Im Bezirk Steyr-Stadt leisteten 2018 insgesamt 8755 Stunden.  | Foto: OÖRK/Asanger
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Verantwortung für eine lebenswerte Gesellschaft zu übernehmen ist dem Roten Kreuz ein großes Anliegen. Mit den Rotkreuz-Märkten hilft die landesweit größte humanitäre Hilfsorganisation mehr als 100.000 armutsgefährdeten Menschen in Oberösterreich. Mit Juli 2019 werden die Einkommensgrenzen angepasst.
STEYR. Alleinerziehend, Mindestpensionsbezug, Arbeitssuchend: Es gibt viele Gründe, warum Menschen mit einem geringen Einkommen auskommen müssen. Armut ist oft am zweiten Blick sichtbar. Finanzielle und seelische Sorgen spielen sich meistens hinter verschlossenen Türen ab. „Um ihnen zu helfen starteten wir vor neun Jahren mit unseren Rotkreuz-Märkten“, erklärt OÖ. Rotkreuz-Präsident  Aichinger Walter. Sie bieten Waren des täglichen Gebrauchs zu stark reduzierten Preisen an.

Einkommensgrenze angepasst

Damit Menschen in einem Rotkreuz-Markt einkaufen können, brauchen sie eine Einkaufsberechtigungs-Karte. Sie ist an Einkommensgrenzen gebunden. Diese werden ab 1. Juli 2019 angepasst:
1-Personen-Haushalte 1.000 Euro (bisher 950 Euro)
2-Personen-Haushalte 1.500 Euro (bisher 1.400 Euo)
für jedes Kind 250 Euro (bisher 215 Euro)
Informationen zur Ausstellung der Einkaufsberechtigungskarte erhalten Sie auf ihrer  Rotkreuz-Bezirksstelle. Das wöchentliche Einkaufslimit ist geregelt und beläuft sich derzeit auf 30 Euro pro Woche. Kunden benötigen dazu einen Einkommensnachweis, einen Meldezettel sowie einen Lichtbildausweis. Die Berechtigungskarte ist bei jedem Einkauf vorzuzeigen.

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