Pilz schädigt die heimischen Eschen
Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land warnt: Die Esche ist durch die landläufig als „Eschentriebsterben“ bezeichnete Baumkrankheit in Gefahr.
BEZIRK. Die Esche ist mit einem Anteil von mehr als 18 % der zweithäufigste Laubbaum in Oberösterreich. Durch den Pilz „Falsches Weißes Stängelbecherchen“ ist der Laubbaum in Gefahr. Dieser wurde aus Ostasien eingeschleppt, vor etwa 25 Jahren erstmals in Polen, vor 13 Jahren auch in Österreich entdeckt, hat er sich nunmehr über ganz Mittel- und Westeuropa, von St. Petersburg in Russland bis Irland, von Norwegen bis in die Toskana und Nordspanien ausgebreitet. Eschen jeden Alters sind von der Krankheit betroffen. Der Pilz bildet im Sommer 2 bis 7 mm kleine, weiße, gestielte und becherförmige Fruchtkörper an auffällig schwarz gefärbten Eschenblattspindeln in der Bodenstreu.
Fast ohne Windeinwirkung
In dem Fruchtkörper entstehen Sporen, diese werden aktiv freigesetzt und über die Luft verbreitet. Die Sporen landen auf Eschenblättern, infizieren diese und verursachen nach ungefähr vier Wochen Symptome. Durch den vorzeitigen Blattfall sind Kronenverlichtungen zu verzeichnen. Durch den Befall werden die Alteschen geschwächt, der Pilz dringt zusätzlich über die Streu in das Wurzelsystem ein und zerstört es. Das Absterben der Wurzeln wird beschleunigt, und lässt den Baum fast ohne Windeinwirkung umstürzen, wie es vor ein paar Wochen entlang der Eisenbundesstraße in Losenstein und Reichraming der Fall war.
Grobe Fahrlässigkeit
Besondere Verantwortung trifft die Waldeigentümer, die absterbende Eschen in Siedlungen oder an öffentlichen Straßen besitzen. Sie sind grundsätzlich verantwortlich dafür, dass weder umstürzende Bäume noch abfallende Totäste Menschen gefährden. Umso brisanter wird die Verantwortung, wenn der Waldeigentümer bereits Kenntnis von gefährdenden Bäumen hat oder darauf hingewiesen wurde und keine Maßnahmen trifft. Hier wird die Missachtung der Verpflichtung zur groben Fahrlässigkeit. Auf der restlichen Waldfläche allerdings ist trotz der grundsätzlich freien Begehbarkeit des Waldes zu Erholungszwecken der Besucher selbst für seine Gesundheit verantwortlich, da es für den einzelnen Waldeigentümer nicht zumutbar ist, die Garantie für eine sichere Betretung des gesamten Waldes zu gewährleisten.
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