Rat vom „Gelben Engel“
Steyrs ÖAMTC-Stützpunktleiter Leopold Pfleger weiß, was in Sachen Wildunfall & Co. zu tun ist.
BEZIRK. Auf einmal ist es passiert, der Verkehrsunfall, von einer Sekunde auf die andere, ohne Vorankündigung. Doch was ist in solchen Fällen tatsächlich zu tun? „Grundsätzlich ist sofort an der Unfallstelle anzuhalten. Sind Personen verletzt, so muss nach entsprechender Absicherung der Unfallstelle für Hilfe gesorgt werden. In weiterer Folge ist die Polizei zu verständigen“, weiß der Steyrer ÖAMTC-Stützpunktleiter Leopold Pfleger. Ist bei einem Verkehrsunfall nur Sachschaden entstanden, müssen die Daten sämtlicher Beteiligten ausgetauscht werden. „Ist dies nicht möglich, weil beispielsweise einer der Beteiligten eine andere Sprache spricht, so muss die Polizei verständigt werden“, so Pfleger. Entgegen vieler Meinungen, dass bei einem einfachen Parkschaden das Hinterlassen eines Zettels mit den jeweiligen Daten ausreicht, klärt Pfleger auf: „Bei einem Parkschaden muss die nächste Polizeidienststelle ohne unnötigen Aufschub verständigt werden. Dies hat innerhalb von 30 Minuten zu erfolgen.“ Auch bei einem Wildunfall hat ein Kontakt mit der Polizei stattzufinden. Wer nach einem Unfall das Weite sucht, hat mit einem Strafausmaß von bis zu 2180 Euro zu rechnen. Mit seinen Verkehrssicherheitsprogrammen „Hallo Auto“, „Blick & Klick“ sowie „Das kleine Straßen 1x1“, nimmt sich der ÖAMTC jedes Jahr mit Kindern diesen Fragen an. Ein besonderes Highlight für die Kleinen ist immer wieder der Moment, wenn sie bei einem 50 km/h-fahrenden Auto selbst die Bremse betätigen dürfen. Groß ist dann die Überraschung beim Blick auf den zurückgelegten Bremsweg. Im Vorjahr haben in Steyr-Stadt und Steyr-Land 1369 Kinder an diesen Programmen teilgenommen. Alle Infos auf oeamtc.at
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