Rutschhang Roglwiese: Nach neuen Schäden tritt Stadt bei Sanierung in Vorlage
STEYR. „Jetzt ist Gefahr in Verzug. Die Stadt wird die Stabilisierung des Rutschhanges Roglwiese so rasch wie möglich beauftragen, auch wenn die Rechtsfrage noch immer nicht endgültig geklärt ist“, betont Bürgermeister Gerald Hackl angesichts der neuen, negativen Entwicklungen.
Vergangenen Freitag war bei einem bisher nicht betroffenen Haus im Umfeld der Roglwiese im Bereich der Terrasse plötzlich ein etwa zwei Meter breites und eineinhalb Meter tiefes Loch entstanden. Nach sofortiger Überprüfung durch den Statiker Dipl. Ing. Fritsch sowie der heutigen Fachbeurteilung durch den beigezogenen Geologen Dr. Baumgartner wurde aus Sicherheitsgründen die Räumung des Hauses veranlasst.
Neues Sanierungskonzept
„Ich habe daraufhin den Auftrag erteilt, dass von den Experten - Geologen, Statiker, Bodenmechaniker - in den nächsten Tagen ein Sanierungskonzept für den Rutschhang erstellt wird, das auf den vorhandenen Vorschlägen aufbaut, aber auch die aktuellen Entwicklungen berücksichtigt. Sofort nach Vorliegen der Expertise wird die Stadt die Umsetzung beauftragen“ , erklärt der Stadtchef. Das neue Konzept soll eine Mischform aus Drainagierung und einer Absicherung des Hanges mittels Bohrpfähle beinhalten.
Stadt finanziert wieder vor
Hackl habe sich bereits mit den anderen Parteien ins Einvernehmen gesetzt und man stimme vollinhaltlich darin überein, dass die Stadt im Sinne der Betroffenen und um mögliche weitere Schäden zu vermeiden, jetzt aktiv werden müsse. Allerdings ohne jedes rechtliche Präjudiz. Die Stadt geht bei der Umsetzung der Hangsicherung in Vorleistung.
Erste Sanierungsmaßnahmen seitens der Betroffenen abgelehnt
Anfang Februar wurde ein Sanierungskonzept der Stadt von den Anrainern als zu teuer und unsinnig abgelehnt. Die Forderung der Stadt von den Betroffenen eine Gesellschaft nach bürgerlichen Recht zu gründen wurde ebenfalls abgewiesen. Grund dafür war die Haftungsfrage der privaten Beteiligten.
Für die aktuell betroffene Familie werde man seitens der städtischen Wohnungsgesellschaft selbstverständlich als Übergangslösung eine Ersatzwohnung zur Verfügung stellen.
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