ÖAMTC: Das Einmaleins für Unfallbeteiligte
Unfallbericht sollte stets im Handschuhfach mitgeführt werden
BEZIRK. Bei Sachschäden gelten andere (gesetzliche) Verhaltensregeln als bei Unfällen mit Personenschaden. Bei bloßen Sachschäden ist es in der Regel nicht notwendig, die Polizei zu rufen – es sei denn, der Unfallverursacher kann den Geschädigten nicht ausfindig machen. Wird jedoch bei einem Unfall ein Verkehrsteilnehmer verletzt, ist zwingend die Polizei zu verständigen. Ein möglichst lückenloser Unfallbericht ist eine unverzichtbare Grundlage. Er kann formlos auf einem Blatt Papier abgefasst sein oder man verwendet den Vordruck des Europäischen Unfallberichts.
Fixpunkte auf Fotos
Am besten den Europäischen Unfallbericht stets im Handschuhfach mitführen. Auf jeden Fall muss man mit dem Unfallgegner folgende Informationen austauschen: Haftpflichtversicherung möglichst samt Polizzennummer, das Kfz-Kennzeichen, Name, Anschrift und wenn möglich Telefonnummer. Wenn es Zeugen für den Unfall gibt, ebenfalls deren Namen, Adressen und Telefonnummern notieren, um im gegebenen Fall ihre Aussage einholen zu können. Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte stets einen Fotoapparat im Auto mitführen. Erkennbar sollte auf den Fotos die Endlage der Unfall-Fahrzeuge sein. Dabei Bilder aus zwei verschiedenen Positionen schießen, wobei aus beiden Blickwinkeln die gleichen Fixpunkte wie ein Kanaldeckel, ein Telefonmast, ein Baum, eine Kilometermarke zu sehen sein sollen. Alle Infos auf www.oeamtc.at
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