Arbeiterkammer Steyr erkämpfte knapp 2,8 Millionen Euro

Johann Kalliauer (re.), Präsident der Arbeiterkammer Oberösterreich, und Gerhard Klinger, Bezirksstellenleiter der Arbeiterkammer Steyr. | Foto: Thöne
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STEYR. 8721 Arbeitnehmer wandten sich im Vorjahr mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die Arbeiterkammer (AK) Steyr. Bewährt hat sich die telefonische Rechtsberatung. „Dem Großteil der 5646 Anrufer wurde sofort geholfen“, berichtet AK-Leiter Gerhard Klinger. Zu einem Beratungsgespräch kamen 2953 Arbeitnehmer in die Bezirksstelle, 122 AK-Mitglieder meldeten sich schriftlich bei den Rechtsexperten.

22 Firmen in Konkurs
Insgesamt erkämpfte die AK Steyr im Vorjahr für ihre rund 38.000 Mitglieder 2,779.527 Millionen Euro. Durch außergerichtliche Interventionen wurden 288.170 Euro an vorenthaltenem Entgelt eingebracht. Gerichtlich wurden 382.492 Euro eingeklagt. „In den Gerichtsverfahren ging es hauptsächlich um offene Löhne und Gehälter, aber auch um Sonderzahlungen, Überstundenentgelte und Abfertigungsansprüche“, erzählt AK-Leiter Gerhard Klinger. „Achtzig Prozent der Hilfesuchenden stammen aus Betrieben ohne Betriebsrat“, sagt er. „Das Gros der Betriebe im Bezirk funktioniert arbeitsrechtlich“, räumt Klinger ein. Doch gebe es immer wieder schwarze Schafe.

Für Arbeitnehmer aus dem Bezirk, die von einer Insolvenz betroffen waren, hat die AK Steyr 2,108.865 Millionen Euro durchgesetzt. 22 Unternehmen mussten im Vorjahr im Raum Steyr Konkurs anmelden. Davon betroffen waren 252 Beschäftigte. Die AK Steyr berät auch in Sozialrechtsangelegenheiten. Dabei ging es hauptsächlich um Pensionsansprüche (Invaliditätspension, Berufsunfähigkeitspension) und Pflegegeld.

Existenzielle Probleme
Die schwächelnde Konjunktur samt steigender Arbeitslosigkeit macht sich in den Beratungs- und Vertretungszahlen der gesamten Arbeiterkammer Oberösterreich bemerkbar. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 118 Millionen Euro erstritten – ein trauriger Rekord. 2013 suchten rund 345.000 Menschen Rat und Hilfe bei der AK Oberösterreich. „Viele Arbeitnehmer, denen Geld vorenthalten wurde, agierten zaghafter als in den Jahren zuvor. Sie kamen zwar zur Beratung, verzichteten aber aus Angst um ihren Arbeitsplatz auf die Rechtshilfe der AK“, erzählt AK-Präsident Johann Kalliauer. Unzählige der Betroffenen standen damit – zumindest vorübergehend – vor existenziellen Problemen. Rund 62 Millionen Euro wurden für AK-Mitglieder in Insolvenzverfahren herausgeholt. Kalliauer: „Hier schlugen die großen Insolvenzen des Jahres 2013 wie dayli und Alpine zu Buche.“

Dauerbrenner Leiharbeit
Die Leiharbeitsbranche ist ein Dauerbrenner im AK-Rechtsschutz. „Permanent werden die Rechte von Arbeitnehmern und kollektivvertragliche Bestimmungen missachtet“, erklärt Johann Kalliauer. „Viele Firmen melden Mitarbeiter an Feiertagen einfach bei der Sozialversicherung ab, um sie tags darauf wieder anzumelden. Eine krasse Umgehung von Arbeitnehmeransprüchen.“ Kalliauer fordert, dass die Überlassungsdauer auf sechs Monate begrenzt werden solle. Danach solle die Beschäftigerfirma dem Betroffenen ein verbindliches Jobangebot machen müssen. Der Anteil an Leiharbeitskräften in einem Betrieb sollte auf maximal zehn Prozent beschränkt werden.

Mehr als 1,7 Millionen Beratungen in fünf Jahren
Auch die Bilanz der vergangenen fünf Jahre verstärkt all diese Trends. Die AK Oberösterreich hat seit Mai 2009 mehr als 1,7 Millionen Menschen beraten. Im selben Zeitraum wurden rund 500 Millionen Euro für AK-Mitglieder erkämpft. Johann Kalliauer betont: „Diese erschreckenden Zahlen und der täglich von den Betroffenen vermittelte Eindruck, dass der Wind in der Arbeitswelt zunehmend rauer wird, sollten Anlass sein, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verbessern.“ Kurze Verfallsfristen führen dazu, dass Beschäftigte Geld verlieren, obwohl ihnen die AK zu ihrem Recht verhilft. Fälle, in denen Menschen jahrelang unterentlohnt werden, aber aufgrund der kollektivvertraglichen Bestimmungen nur drei Monate nachbezahlt bekommen, sind keine Seltenheit. Die AK fordert daher die Abschaffung dieser Verfallsfristen. Bei Verstößen gegen das Arbeitsrecht sollte es zudem Sanktionen geben, die über die Nachzahlung ohnehin offener Ansprüche hinausgehen.

Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt
Die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ist Besorgnis erregend. Im Dezember 2013 waren mehr als 58.300 Menschen in Oberösterreich arbeitslos, in Schulung oder lehrstellensuchend – um 12,16 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Bei den Über-50-Jährigen fällt der Zuwachs an Arbeitslosen deutlich stärker aus als im Durchschnitt aller Altersklassen (plus 27,7 Prozent). Arbeitsmarktpolitisch sind Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungschancen von jungen und älteren Arbeitnehmern besonders wichtig. Die AK fordert ein Bonus-Malus-System: Wer zu wenige ältere Arbeitnehmer beschäftigt und auch krankmachende Arbeitsbedingungen nicht verändert, sollte zahlen. Zur Verbesserung der Arbeits- und Lebenschancen von jungen Menschen sind andererseits Investitionen ins Bildungssystem und mehr individuelle Förderung in der Schule nötig. Am Übergang ins Arbeitsleben muss jeder junge Mensch ein Recht auf einen Ausbildungsplatz haben.

Zwei Beispiele aus der täglichen Arbeit der Arbeiterkammer Steyr:

Leiharbeiter falsch eingestuft
Ein 55-jähriger Arbeiter war über eine Leiharbeitsfirma in einer Steyrer Firma im betriebsinternen Transport beschäftigt. Das heißt, er transportierte Material, Essen oder Schmutzwäsche mit kleinen Fahrzeugen innerhalb der Firma. Eingestuft hatte ihn die Leiharbeitsfirma aber als Gebäudereiniger. Dieser Kollektivvertrag sieht einen geringeren Lohn vor – der Mann bekam also monatelang zu wenig Geld. Er wandte sich an die AK Steyr. Diese wies die Leiharbeitsfirma schriftlich darauf hin und forderte alle offenen Ansprüche ein, wie die Differenz auf den Lohn, die Überstunden und Sonderzahlungen. Es kam keinerlei Reaktion. Die AK Steyr musste das Geld schließlich vor Gericht einklagen. Erst mit dem Zahlungsbefehl beglich die Firma ihre Schulden. Der 55-Jährige erhielt knapp 600 Euro Nachzahlung.

Firma beschuldigte Frau zu Unrecht
Eine 31-jährige Steyerin war bei einer Gebäudereinigungsfirma beschäftigt. Von dort aus wurde die Leiharbeiterin in verschiedene Firmen zum Putzen entsandt. Eines Tages kündigte ihr der Arbeitgeber. Den noch offenen Lohn hat er nie überwiesen. Die AK Steyr forderte das ausstehende Geld ein. Die Firma zahlte – allerdings nur einen Teil: Fahrtkosten und einige Arbeitsstunden fehlten in der Abrechnung. Die Arbeiterkammer intervenierte erneut und stellte dem Arbeitgeber eine Zahlungsfrist. Dieser meldete sich daraufhin bei der AK und behauptete, die Frau hätte Putzmittel gestohlen und außerdem keine Arbeitszeitaufzeichnungen abgeliefert. Beides stimmte nicht, wie auch das Arbeitsgericht Steyr feststellte. Es erging der Zahlungsbefehl. Die Firma zahlte 180 Euro an ihre ehemalige Beschäftigte, plus 270 Euro Gerichtskosten.

Kontakt:
Arbeiterkammer Steyr
Redtenbachergasse 1a
4400 Steyr
Tel. 050/6906-5116
E-Mail: steyr@akooe.at
http://ooe.arbeiterkammer.at/steyr

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