Bescheid erlassen: Keine UVP für Steyrer Westspange erforderlich

Foto: Land OÖ

STEYR. Nach der Vorinformation auf Beamtenebene vor wenigen Wochen ist nunmehr auch der offizielle Bescheid der OÖ Landesregierung im Steyrer Rathaus eingetroffen. Klare, amtliche Feststellung: Für die Steyrer Westspange ist keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-G 2000 erforderlich.
"Wir sind sehr froh, dass die UVP-Einzelfallprüfung zu diesem klaren Ergebnis gekommen ist. Damit sind wir der Realisierung dieses für Steyr so wichtigen Straßenbauprojektes wieder einen Schritt näher gekommen“, freut sich Bürgermeister Gerald Hackl.
Insbesondere auch die Bestätigung der dem Projekt Westspange zugrunde gelegten Verkehrszahlen und prognostizierten Verkehrsbelastungen durch die Sachverständigen belege, dass die diesbezüglich vereinzelt geäußerte Kritik keine Grundlage besitzt und ungerechtfertigt ist, so Hackl.
Als nächster Realisierungsschritt seitens der Landesbaudirektion steht die exakte Vermessung der bereits verordneten Trassenführung auf dem Programm. Darauf aufbauend, kann das Land Oberösterreich anschließend mit den Grundeinlöse-Verhandlungen beginnen.
„Ich bin mit Verkehrslandesrat Mag. Günter Steinkellner in regelmäßigem Kontakt, und er hat mir versichert, dass auch das weitere Behördenverfahren zügig fortgesetzt werde. Uns ist klar, dass der tatsächliche Baubeginn für die Steyrer Westspange auch von möglichen Einsprüchen im weiteren Verfahren abhängig ist, weshalb eine exakte Terminfestlegung derzeit noch nicht seriös erfolgen kann. Aus Sicht der Stadt bleibt aber das Ziel aufrecht, bis spätestens Ende dieser Funktionsperiode (2021) den Bau der Westspange zu starten“, so Bürgermeister Hackl abschließend.

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