Patientenverfügung: Autonom bis zum Lebensende

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BEZIRK. Das Sterben ist ein Thema, mit dem sich der Mensch nicht gerne auseinandersetzt. Kaum fünf Prozent der Bevölkerung haben in Österreich eine Patientenverfügung. Diese regelt, welche medizinischen Maßnahmen in der letzten Lebensphase getroffen werden und welche unterlassen werden sollen.
"Es geht dabei um Patientenautonomie und Selbstbestimmtheit. Die Menschen möchten die Dinge regeln oder auch Angehörige entlasten. Manche haben auch Angst in eine Maschinerie hineinzukommen", erklärt Oberärztin Luzia Schreiber-Winzig, Leiterin der Palliativ-Station im Landeskrankenhaus in Steyr. Mit einer Patientenverfügung können medizinische Maßnahmen abgelehnt, jedoch keine eingefordert werden.

Verbindlich oder beachtlich

Es gibt zwei Arten von Verfügungen. Die verbindliche und die beachtliche Patientenverfügung. "Grundlage für beide ist ein Gespräch mit dem Arzt des Vertrauens", weiß Schreiber-Winzig.
Bei der verbindlichen Verfügung sind Arzt, Pflegeteam oder Angehörige daran gebunden, sie ist zu respektieren, auch wenn sie damit nicht einverstanden sind. Das kann so weit gehen, dass eine lebenserhaltende Behandlung unterbleiben muss. Strenge Anforderungen an solche Erklärungen sind daher unerlässlich. Die ärztliche Aufklärung muss vom Arzt bestätigt werden. Notar, Rechtsanwalt oder Patientenvertreter stellen die rechtlichen Auswirkungen klar. Eine Patientenverfügung bleibt nur maximal fünf Jahre verbindlich. Das soll dazu beitragen, dass sich der Patient mit seiner Verfügung immer wieder auseinandersetzt, wenn er sie verlängern will. Eine Patientenverfügung kann auch jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Vorsorgevollmacht

Bei der beachtlichen Verfügung muß der Arzt zwar auf den geäußerten Willen Bedacht nehmen, ist aber nicht daran gebunden. Eine weitere Möglichkeit ist eine Vorsorgevollmacht auszustellen. "Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person schon vor einer Krankheit selbst bestimmen, wer als Bevollmächtigter für sie entscheiden und sie vertreten kann, wenn es für den Betroffenen nicht mehr möglich ist", so Schreiber-Winzig.

Lebenswert mit Handicap

Auf der Palliativstation des LKH Steyr wird eine Patientenverfügung oft gewünscht. "Dadurch beschäftigen sich die Patienten mit der Endlichkeit". Die Oberärztin gibt aber auch zu Bedenken, dass eine Patientenverfügung eine jetzige Maßnahme ist. "Man soll den Menschen schon nahe bringen, dass man nicht weiß, was kommt, und das Leben beispielsweise auch mit Einschränkungen lebenswert ist".
"Viele Menschen, die eine Patientenverfügung wollen, haben miterlebt, wie im Bekannten- oder Familienkreis eine Person dahinsiecht und sie sagen sich, das will ich nicht für mich selbst", weiß Rosemarie Roier, Leiterin des Palliativ Care Teams der Caritas Steyr. Sie bietet Beratungen in Sachen Patientenverfügungen an.. "Speziell bei Patienten mit neurologischen Erkrankungen, bei Menschen mit Lähmungen oder chronisch Lungenkranken, wo das Atmen oder künstliche Ernährung ein Thema ist, kommt die Nachfrage nach einer Patientenverfügung öfter vor", so Roier. "Patientenverfügungen werden grundsätzlich eher seltener errichtet als Vorsorgevollmachten. Die Vorsorgevollmacht wird von den Leuten gut angenommen“, sagt Clemens Molan, Notarsubstitut Notariat Kaliba in Steyr.

Infos
Im Internet gibt es verschiedene Plattformen, die leere Formulare für die Patientenverfügung anbieten. Ausdrucken und damit einen Termin beim Hausarzt vereinbaren. Dieser kennt den Patienten gut und weiß, welche Situationen sich möglicherweise gesundheitlich einstellen können. Wird eine verbindliche Patientenverfügung erstellt, braucht es zusätzlich einen Termin beim Notar oder Rechtsanwalt.

Achtung:
Kommt der Patient akut ins Krankenhaus, haben die Ärzte nicht die Pflicht, nach einer Patientenverfügung zu suchen. Der Patient oder seine Angehörigen müssen selber darauf hinweisen. Hilfreich ist eine Karte, die zur e-card dazugesteckt wird. Vorlagen gibt es im Internet.

Mehr Infos auf
patientenverfuegung.or.at oder bmf.gv.at

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