Arbeiterkammer erkämpft 12.600 Euro für Malermeister

AK-Experte Michael Geiblinger berät in Steyr.  Foto: AK OÖ | Foto: Arbeiterkammer OÖ
  • AK-Experte Michael Geiblinger berät in Steyr. Foto: AK OÖ
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Gekündigt wurde er schnell, auf sein Geld musste er jedoch lange warten. Die Arbeiterkammer Steyr verhalf einem Maler (35) zu seinen Ansprüchen.

STEYR. 17 Jahre war ein Arbeiter in einem Malereibetrieb in Steyr beschäftigt. Während eines Krankenstands flatterte ihm plötzlich die Kündigung ins Haus. Damit begann ein langwieriger Kampf um viel Geld.

Hauptstreitpunkt Abfertigung
Die Firma weigerte sich, dem Mann die ausstehenden Ansprüche zu zahlen. In der Abrechnung fehlten die Urlaubsersatzleistung, die Entgeltfortzahlung im Krankenstand, Sonderzahlungen und die gesetzliche Abfertigung.
Der Maler wandte sich an die Arbeiterkammer Steyr.
„Wir forderten die Firma sofort schriftlich zur Zahlung auf“, erzählt AK-Bezirksstellenleiter Gerhard Klinger. Es gäbe Lohnverrechnungsprobleme, erklärte die Firma und verweigerte die Zahlung. „Als die Endabrechnung schließlich doch erfolgte, war sie falsch“, erinnert sich Gerhard Klinger.
Die Arbeiterkammer urgierte mehrmals, weil immer wieder Ansprüche fehlten. Hauptstreitpunkt war die Abfertigung: Der Arbeiter musste sich im Winter zweimal arbeitslos melden, weil die Firma keine Arbeit für ihn hatte.
Für eine der beiden Unterbrechungen konnte er jedoch keine schriftliche Wiedereinstellungszusage vorlegen. Diese wäre für einen durchgehenden Abfertigungsanspruch nötig gewesen. Die Malerfirma zeigte sich nicht kulant – der Mann musste auf zwei Monatsbeträge seiner Abfertigung verzichten.
Seine restlichen Ansprüche hat er mit Hilfe der AK schließlich bekommen. Es handelte sich um einen Betrag von 12.600 Euro.

Unterlagen sichern!
Der Steyrer AK-Experte Michael Geiblinger rät: „Schriftliche Unterlagen aus dem Arbeitsverhältnis immer gut aufbewahren! Das gilt vor allem für die monatlichen Lohnzettel, Arbeitszeit-Aufzeichnungen, Wiedereinstellungs-Zusagen und für den Arbeitsvertrag.“ Nur so können im Falle einer Kündigung alle zustehenden Ansprüche durchgesetzt werden.

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