Fulpmes
Ausreisetestpflicht kommt für elf Tage

- Die Ausreistestpflicht für Fulpmes gilt ab Donnerstag.
- Foto: Kainz
- hochgeladen von Tamara Kainz
Für die Gemeinde Fulpmes wird ab Donnerstag 00:00 Uhr eine vorerst elftägige Ausreisetestpflicht in Kraft treten. Für die Bewohner der Nachbargemeinden gilt: Durchfahren durch Fulpmes geht ohne negativen Corona-Test, Einkaufen, ein Besuch am Recyclinghof oder Friedhof etc. aber nicht!
FULPMES. Das Gemeindegebiet von Fulpmes darf im Zeitraum vom 8. bis inklusive Sonntag, 18. April nur mit einem negativen Coronatest (keine "Wohnzimmertests") verlassen werden. Fulpmes steht heute, Dienstag nach Ostern, bei 55 positiv Getesteten bei über 4.200 Einwohnern.
Wie berichtet war die Bevölkerung am Osterwochenende zu Gurgeltestungen aufgerufen, nachdem die Zahlen zuletzt deutlich angestiegen waren. Bei den Tests sind dann auch relativ viele positive Fälle aufgetreten - die meisten Betroffenen hatten von ihrer Infektion nichts bemerkt.
Details zu den verschärften Maßnahmen
Die Testverpflichtung gilt für alle Personen, die sich in Fulpmes aufgehalten haben und das Gemeindegebiet verlassen wollen – also salopp formuliert alle, die einen Fuß auf Fulpmer Boden gesetzt haben. Als Nachweis gilt ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist - Achtung: dessen Auswertung dauert bis zu einem Tag. Gültig ist auch der bereits bekannte Antigen-Test von Arzt, Apotheke oder etwa auch der Teststation in Schönberg, wenn dieser nicht älter als 48 Stunden ist.
Erweiterte Testmöglichkeiten
Der erforderliche Corona-Test ist also nicht an die Gemeinde geknüpft. Verpflichtend ist nur, beim Verlassen des Gemeindegebietes von Fulpmes im Falle einer Kontrolle einen negativen Test vorweisen zu können. Um dem vermehrten Testaufkommen Rechnung zu tragen, werden die Öffnungszeiten der bereits bestehenden Teststation im Gemeindesaal Fulpmes erweitert. Die Teststation ist damit täglich (bis 18. April 2021) von 7 bis 10 Uhr und von 16 bis 20 Uhr geöffnet. Die Anmeldung zu diesem PCR-Corona-Test erfolgt über www.tiroltestet.at. In Ausnahmefällen ist eine Anmeldung über die Gesundheitshotline 1450 möglich.
Wenige Ausnahmen
Eine Durchreise durch die Gemeinde Fulpmes ohne Zwischenstopp ist auch ohne Test möglich. Für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sowie Schüler zum Zweck der Teilnahme am Unterricht (Hin- und Rückfahrt) gilt die Testverpflichtung nicht. Auch der Güterverkehr ist ausgenommen.
www.meinbezirk.at
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