Neustift
Neue Aufbahrungskapelle im Finale – Diskussionen um Details

Die Neustifter Pfarrkirche mit der bestehenden Totenkapelle und dem Neubau | Foto: Kainz
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  • Die Neustifter Pfarrkirche mit der bestehenden Totenkapelle und dem Neubau
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Soll ein Kreuz hinein? Soll der Toilettengang kostenpflichtig sein? Diese Fragen beschäftigen die Gemeinde vor der Fertigstellung noch.

NEUSTIFT. In der großen Gemeinde Neustift mit ihrem stattlichen Gotteshaus lässt man sich in Sachen neue Aufbahrungskapelle nicht lumpen. Rund zwei Millionen Euro brutto, davon rund 800.000 Euro an Fördermitteln, werden in das neue Gebäude am Ortsfriedhof investiert. Die Bauarbeiten sind schon weit fortgeschritten. "Bis Mai soll alles fertig sein", sagt Vizebgm. Friedl Siller, der das Projekt seit dem Start im Frühjahr 2022 betreut.

Drei Aufbahrungen möglich

Die neue Kapelle wird topmodern. Sie bietet Platz für zwei Aufbahrungen – insgesamt sind in Neustift also künftig drei zugleich möglich, denn die denkmalgeschützte Totenkapelle nebenan (sie ist im Besitz der Diözese) bleibt ebenfalls in Funktion. Zum Verweilen für Angehörige wird im neuen Gebäude auch eine Art Bauernstube zum Verweilen eingerichtet. Ins Untergeschoss kommen eine öffentliche, barrierefreie Toilettenanlage, ein Raum für die Gemeinde und einer für den Bestatter. "Ein Projekt für Generationen", so Siller.

Diskussionen um Details

Den Innenraum der Aufbahrungskapelle wird nun noch von Künstler Fritz Complojer und André Schönherr optisch schön gestaltet. Dazu ist eine große Diskussion in Gange: Soll dort ein Kreuz aufgehängt, oder soll der Raum neutral gehalten werden, um auf andere Konfessionen Rücksicht zu nehmen, die in der Aufbahrungskapelle ja ebenfalls Abschied von ihren Liebsten nehmen dürfen? Die Geister scheiden sich! Siller hat eine klare Haltung: "Ich bin für ein ständiges Kreuz – es spiegelt unsere Tradition und unseren Glauben wieder." Wie es scheint, läuft alles auf den Kompromiss hinaus, dass ein abnehmbares Kreuz installiert wird. Der Gemeinderat muss darüber aber erst entscheiden. Genauso wie über die Frage, ob der Toilettengang kostenpflichtig sein wird, oder nicht. "Würden wir einen kleinen Obulus verlangen, wäre das Projekt vorsteuerabzugsberechtigt, das heißt, wir würden 400.000 Euro vom Finanzamt refundiert kriegen", spricht sich Siller schon einmal klar dafür aus.
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