Mitnahme von Blindenführhunden in den Wiener Linien
Die Wiener Linien haben folgende Regelungen über die Mitnahme von Blindenführhunden Blinde oder stark sehbehinderte Personen dürfen ihren Blindenhund in den Verkehrsmitteln der Wiener Linien gratis mitnehmen, sofern dieser eine staatlich anerkannte Prüfung abgelegt hat und in dem orangen Behindertenpass des Bundessozialamtes eingetragen ist. Für Blindenhunde mit staatlich anerkannter Prüfung besteht in den Verkehrsmitteln der Wiener Linien keine Beißkorbpflicht. Blinde oder stark sehbehinderte...