Wann ist ein Hund in Österreich ein Blindenführhund
Wann ist ein Hund ein Blindenführhund?
Laut § 39a Bundesbehindertengesetz ist ein Blindenführhund ein Hund, der sich bei Nachweis der erforderlichen Gesundheit und seiner wesensmäßigen Eignung sowie nach Absolvierung einer speziellen Ausbildung - vor allem im Hinblick auf Gehorsam und Führfähigkeit - besonders zur Unterstützung eines blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen eignet. Der Blindenführhund soll den behinderten Menschen im Bereich der Mobilität weitgehend unterstützen, die Wahrnehmungsprobleme blinder oder hochgradig sehbehinderter Menschen ausgleichen und ihnen eine gefahrlose Bewegung sowohl in vertrauter als auch in fremder Umgebung ermöglichen.
Nach den geltenden Richtlinien muss vor der Zusammenschulung von Hundehalter/in und Führhund eine Qualitätsbeurteilung und nach der Zusammenschulung eine Team Beurteilung positiv absolviert werden. Die positiv absolvierte Team Beurteilung ist auch die Voraussetzung für eine finanzielle Förderung.
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