Keine blinden Richter: Justizministerin Karl schlägt Verhandlungstür zu !
Bericht von :" Herrn Mag. Raimund Lunzer", Pressesprecher des
Blinden- und Sehbehindertenverband
Österreich
Als unverständlich und nicht nachvollziehbar bezeichnet der Blinden- und
Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) in seiner heutigen Aussendung die
endgültig anmutende Haltung des Justizministeriums, weiterhin keine blinden
Richterinnen und Richter zu beschäftigen und darüber auch nicht mehr zu
verhandeln.
Gemeinsam mit der Vorsitzenden des "Unabhängigen Monitoringausschusses zur
Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen",
Mag.a Marianne Schulze verhandelte BSVÖ-Präsident Dr. Markus Wolf, ebenfalls
Mitglied des Monitoringausschusses, bis zuletzt mit den Verantwortlichen im
Bundesministerium für Justiz.
Zuerst Gesprächsbereitschaft, dann Tür zu!
Wolf: "Gemeinsam mit Kollegin Schulze bin ich eigentlich davon ausgegangen, dass
es eine grundlegende Einigkeit darüber gibt, an dem Thema in steten Schritten zu
arbeiten. Wir wollten zu diesem Zweck auch eine erste, unverbindliche
Unterredung mit Expertinnen und Experten in eigener Sache initiieren. Das halten
wir beide nach wie vor inhaltlich und prozessual für notwendig!"
Doch Ministerin Dr. Beatrix Karl ignorierte nicht nur die eindeutige Rechtslage
durch die Behindertenrechtskonvention, sondern auch die zahlreichen positiven
Praxisbeispiele aus dem Ausland. Nicht zuletzt aus unserem Nachbarland
Deutschland. Dort bekleiden ca. 60 blinde JuristInnen ein Richteramt, nahezu auf
allen Ebenen der Gerichtsbarkeit. Auch in Belgien, England, den Niederlanden und
Rumänien arbeiten blinde RichterInnen. Ebenso in den USA, Brasilien, Indien,
Peru, Südafrika und Südkorea - um nur einige Beispiele zu nennen.
BMJ: Bitte um Verständnis für Diskriminierung
Umso erstaunter war man über das Schreiben BMJ-Pr354.90/0012-Pr 6/2012 an den
Monitoringausschuss. Auch weiterhin sei keine richterliche Tätigkeit für blinde
und hochgradig sehbehinderte Menschen im Rahmen der österreichischen
ordentlichen Gerichtsbarkeit möglich, heißt es darin: "Ich bitte Sie daher um
Verständnis, dass das Bundesministerium für Justiz an seiner bisherigen Position
in dieser Frage festhält." Damit gäbe es auch keinen weiteren Gesprächsbedarf
mehr. Verhandlungstür zu!
BSVÖ-Präsident Wolf ist über diese Haltung mehr als enttäuscht: "Damit
diskriminiert das Justizministerium auch weiterhin blinde und hochgradig
sehbehinderte Menschen. Man wirft ihnen vor, sie könnten sich keinen
persönlichen und unmittelbaren Eindruck von aufzuklärenden Sachverhalten machen
oder die Sitzungspolizei wahrnehmen. Da frage ich mich schon: Warum funktioniert
das dann in anderen Ländern? Warum ändert man nicht einfach die
Verfahrensgesetze in Österreich?"
BSVÖ: Zurück an den Verhandlungstisch!
Gemäß UN-Behindertenrechtskonvention ist es für Österreich einfach nicht mehr
länger haltbar, blinde und hochgradig sehbehinderte Juristinnen und Juristen
noch länger vom Richteramt, aber auch vom Amt eines Staatsanwaltes
auszuschließen. Der Blinden und Sehbehindertenverband Österreich fordert daher
Justizministerin Karl auf, wieder an den Verhandlungstisch mit dem BSVÖ und dem
Monitoringausschuss zurückzukehren.
Wolf: "Nächstes Jahr steht Österreich die UNO-Prüfung für die Umsetzung der
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ins Haus. Gerade
für unsere Justiz würde es ein fatales Bild abgeben, wenn die Verantwortlichen
eine internationale Vereinbarung, die in Österreich rasch umgesetzt werden muss,
ignorieren!"
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Mit den besten Grüßen
Raimund Lunzer
Mag. Raimund Lunzer, Pressesprecher
Blinden- und Sehbehindertenverband
Österreich (BSVÖ, vormals ÖBSV)
1130 Wien, Hietzinger Kai 85/DG
Tel.: 01/982 75 84-202; Fax-DW: 209
Mobil: 0664/140 11 77
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