OGH
Stadtgemeinde erhält Recht bei Aufschließungsabgabe-Förderung
Bis zum Jahr 2020 förderte die Stadtgemeinde einen Teil der Aufschließungsabgabe. Nach einem Gerichtsurteil musste diese Förderung eingestellt werden. Eine Person klagte im Nachhinein auf Auszahlung der Förderung. Der Oberste Gerichtshof wies das Begehren nun ab. TULLN. Bereits vor über 10 Jahren war klar: Tulln soll langsamer wachsen und gleichzeitig insbesondere für jene BürgerInnen, die hier aufgewachsen sind, als Wohnraum leistbar bleiben. Um dieses Ziel zu erreichen wurde im Jahr 2012 die...