Anzeige
Gaedke & Angeringer
Umsatzausfall und sein Ersatz
Sollten Sie einen Betrieb führen, der im Zuge des „Lockdown light“ auf staatliche Anordnung geschlossen oder auch nur eingeschränkt wurde, können Sie für November 2020 einen Ersatz von bis zu 80% Ihres entgangenen Umsatzes erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass in diesem Zeitraum auch keine Kündigungen von Mitarbeitern ausgesprochen werden. Die Bemessungsgrundlage für den Ersatz bilden die pauschal aus Vergangenheitsdaten ermittelten Umsätze, wobei höchstens 800.000 Euro, mindestens aber 2.300...