Sportartikelhändler: Geldstrafe wegen Preisabsprachen
Vier St. Antoner Unternehmen sind wegen verbotener Absprachen zu Geldstrafen in der Höhe von insgesamt 419.200 Euro verurteilt worden. ST. ANTON. Das Kartellgericht hat am 28. April 2015 gegen vier Sportartikelhändler aus St. Anton am Arlberg Geldbußen in der Höhe von insgesamt EUR 419.200 wegen kartellrechtswidriger Verhaltensweisen im Zeitraum von 1.7.2002 bis 4.3.2014 verhängt. Die Unternehmen sowie die Amtsparteien haben auf Rechtsmittel verzichtet. Die Entscheidung ist daher rechtskräftig...