Gesetze, die sich für Unternehmer ändern
Abwarten und Tee trinken lautet die Devise für Unternehmer im neuen Jahr. Die für (Kapital-)Gesellschaftsgründungen bzw. Kapitalerhöhungen anfallende Gesellschaftsteuer in der Höhe von ein Prozent wird mit Wirkung zum 1. Jänner 2016 abgeschafft. Daher kann es kostenschonender sein, Um- beziehungsweise Gründungsmaßnahmen statt Ende 2015 erst Anfang 2016 vorzunehmen. Was die Änderungen bezüglich der "GmbH light" betrifft, hält der öffentliche Notar Walter Pisk vom Notariatsbüro Pisk & Wenger...