Gesetze, die sich für Unternehmer ändern

- Der öffentliche Notar Walter Pisk erwartet für 2015 auch für Unternehmer einige Änderungen.
- Foto: Notariatskammer f. Steiermark
- hochgeladen von Christine Seisenbacher
Abwarten und Tee trinken lautet die Devise für Unternehmer im neuen Jahr. Die für (Kapital-)Gesellschaftsgründungen bzw. Kapitalerhöhungen anfallende Gesellschaftsteuer in der Höhe von ein Prozent wird mit Wirkung zum 1. Jänner 2016 abgeschafft. Daher kann es kostenschonender sein, Um- beziehungsweise Gründungsmaßnahmen statt Ende 2015 erst Anfang 2016 vorzunehmen.
Was die Änderungen bezüglich der "GmbH light" betrifft, hält der öffentliche Notar Walter Pisk vom Notariatsbüro Pisk & Wenger Folgendes fest: "Die Reparatur des GmbH-Rechtes ist derzeit noch beim Verfassungsgericht anhängig. Das Mindestkapital einer GmbH betrug früher 35.000 Euro, ab Mitte 2013 wurde diese Summe auf 10.000 Euro reduziert." Und er führt weiter aus: "Im Frühjahr 2014 wurde das Mindeststammkapital wieder auf 35.000 Euro angehoben. Die 10.000 Euro haben nur mehr für "gründungsprivilegierte" Neugrundungen Gültigkeit. Über die Ungleichbehandlung soll nun entschieden werden", so der Experte.
Auch eine Reform der Gesellschaft mit bürgerlichem Recht, ResbR. ist für Anfang 2015 geplant. "Die derzeitigen Normen beruhen noch immer zum größten Teil auf der Stammfassung des ABGB aus dem Jahr 1811. Mit 1. Jänner 2015 werden diese Bestimmungen so angepasst, dass den Bedürfnissen des modernen Rechtsverkehrs entsprochen wird", erklärt der Notar.
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