Hingsamer

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Gewinnbringende Veranstaltungen unterliegen der Lustbarkeitsabgabe. | Foto: Foto:  mev verlag

Vereinsarbeit nicht beschränken

Gemeinde hebt Lustbarkeitsabgabe strikt ein – Ehrenamtliche sauer OÖ (red). Öffentliche Veranstaltungen unterliegen einer Lustbarkeitsabgabe, die vom Veranstalter an die Gemeinden zu entrichten ist. Bisher waren diese gerade bei ehrenamtlichen Vereinen sehr großzügig und drückten ein Auge zu. Durch die angespannte finanzielle Situation geht manch „klamme“ Gemeinde aber jetzt dazu über, die Lustbarkeitsabgabe strikt zu verlangen. Beispiel Kirchschlag bei Linz: Das Theater Kirchschlag...

  • Linz
  • Daniel Scheiblberger

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