Irrtümer

Beiträge zum Thema Irrtümer

Auch für Radfahrer gilt die StVO und entsprechende Regelungen. | Foto: Foto: pixabay

Bezirksblätter-Service
Radfahren ohne Irrtum

Die Straßen- und Verkehrsordnung (kurz StVO) ist für alle da, somit auch für Radfahrer. Im Alltag gibt es immer wieder Konfliktsituationen zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern auf Straßen, Rad- und Gehwegen. Das Bezirksblätter-Service mit einer Übersicht zu den wichtigsten Themen. ZebrastreifenRadfahrer dürfen den Schutzweg „radelnd“ nicht benützen. Nur Schieben ist erlaubt; dann gilt man als Fußgänger. Auf dem Rad fahrend hat der Radler demnach keinen Vorrang, wie er ihn etwa auf einer...

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