Suchtmittelgesetz verschärft
Snus wird für Unter-18-Jährige verboten
Landesstatthalterin Schöbi-Fink: Ergänzende Bestimmungen im Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz; Abgabe- und Konsumationsverbot wird erweitert. Die Vorarlberger Landesregierung hat eine Regierungsvorlage zur Ergänzung der Genuss- und Suchtmittelbestimmungen im Kinder- und Jugendgesetz beschlossen. „Das Gesetz wird so formuliert, dass es der sehr dynamischen Entwicklung im Bereich von Rausch- und Suchtmitteln Rechnung trägt und auf deren negative Eigenschaften bzw. Wirkungen abstellt“, erklärt...