Konferenz in Graz
Anwaltschaft der Jugend zeigt noch Lücken im Kinderschutz auf
In den vergangenen beiden Tagen fand in Graz die Herbsttagung der Kinder- und Jugendanwältinnen - und anwälte Österreichs, kurz Kijas, statt. Dabei wurden neben Fragestellungen zu tages- und länderaktuellen Herausforderungen als Schwerpunkte die Bereiche Kinderschutz und Kinderarmut besonders thematisiert.
STEIERMARK. In Österreich ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen in zahlreichen Gesetzen auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention punktuell geregelt und in Art. 5 BVG über die Rechte von Kindern im Verfassungsrang verankert. Dennoch besteht streckenweise noch Aufholbedarf bei der Umsetzung, dies haben die Expertinnen und Experten bei ihrem Treffen in Graz festgehalten. Sie orten "eine offensichtliche Ignoranz bei der Umsetzung der Kinderrechte", so die Anwaltschaft in einer Aussendung. Diese bestehenden Lücken im Kinderschutz gelte es also zu schließen.
Schutz in und außerhalb der Familie
Für die Gewährleistung des Kinderschutzes innerhalb der Familie gibt es eine Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe, dafür seien ausreichend personelle, materielle und finanzielle Ressourcen nötig, so die Forderung der Kijas.
"Mittlerweile hat sich jedoch klar herausgestellt, dass im außerfamiliären Bereich wie z.B. Bildung, Freizeit, Gesundheit und Soziales erhebliche Lücken im Kinderschutz gegeben sind. Gerade in diesen Bereichen sind die Festlegung von Kinderschutzstandards, die Ausweitung des Tätigkeitsverbots für Sexualstraftäterinnen - und täter und die gezielte Bewusstseinsbildung notwendig", erklären die neun Bundesland-Vertretungen der Kinder- und Jugendanwaltschaft.
Ebenso leiste die Verankerung von Vorgaben für einheitliche Kinderschutzkonzepte in staatlichen Förderungsrichtlinien einen wesentlichen Beitrag dazu, dass Betroffene im Verdachtsfall handlungsfähig gemacht werden.
Ruf nach bundesweiten einheitlichen Normen
Ein hinreichender Schutz in Institutionen und Organisationen sei laut Expertinnen und Experten nur durch bundesweit einheitliche Normierungen zu garantieren. Besonders betrifft dies Maßnahmen zur Prävention und Intervention, aber auch eine laufende Möglichkeit der Evaluierung. Die Empfehlung der Kinder- und Jugendanwaltschaft lautet daher dahingehend, alle Stakeholder an Bord zu holen und gemeinsam österreichweit einheitliche, professionelle Normen herbeizuführen.
Kinderarmut als Sorge
Gerade im Kontext der aktuellen Kinderkostenstudie sowie im Hinblick auf die allgemeine Teuerungswelle sind immer mehr Kinder in Österreich von Kinderarmut betroffen. Auftrag sei es demnach, ein wirksames Modell für eine nachhaltige Existenzsicherung für Kinder und Jugendliche zu erarbeiten. Die vier Dimensionen der kindlichen Entwicklung – materielle Versorgung, gesundheitliche Entwicklung, soziale Teilhabe und Wahrung von Bildungschancen – seien dabei zu berücksichtigen. Als Ausgangsbasis hierfür könnte unter anderem auch das Konzept der Kindergrundsicherung herangezogen werden.
Sorge bereitet den kijas Österreichs der Stillstand in der Umsetzung der EU-Kindergarantie 2, der auf EU-Ebene eingeleitet wurde und in Österreich bereits 2021 startete. Diese soll darauf abzielen, besonders die Bedarfe von armutsgefährdeten Kindern adäquat zu berücksichtigen und einen nationalen Aktionsplan dazu zu erarbeiten. Damit würde ebenfalls ein weiterer wichtiger Beitrag im Kinderschutz geleistet. Allein: Bislang gibt es noch keinen derartigen Aktionsplan. Der Appell der kijas Österreichs richtet sich daher an die Verantwortungträgerinnen und -träger, rasch konkrete Schritte zu setzen, um diese Kindergarantie auch praktisch zu realisieren.
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