Kurzarbeit
Der Bezirk auf Sparflamme
Im Zuge der Beantragung der Kurzarbeit ist es der WKO Steiermark gelungen, eine pauschale Zustimmungsermächtigung für de facto alle Branchen der gewerblichen Wirtschaft in der Steiermark zu erwirken. Damit erübrigt sich für Sie als Antragsteller die Unterfertigung der Sozialpartnervereinbarung durch die WKO Steiermark. Eine Unterfertigung seitens der jeweils zuständigen Gewerkschaft ist allerdings nach wie vor notwendig. Die seitens der Gewerkschaft unterfertigte Sozialpartnervereinbarung ist...