Landesverwaltungsgericht
Ressortzuständiger Landesrat muss Auskunft erteilen
"Somit ist die Tiroler Landesregierung bzw. der ressortzuständige Landesrat gemäß § 1 Abs 1 Tiroler Auskunftspflichtgesetz zur Auskunft verpflichtet." Diese Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts bedeutet für die Liste Fritz das Ende der Geheimhaltungspolitik. INNSBRUCK. Ein einzelner Anlassfall sorgt nun für weitreichende Folgen in der politischen Kontrolle. Ausgangspunkt war eine schriftliche Landtagsanfrage von Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint an Verkehrslandesrat René Zumtobel zu...