Landesverwaltungsgericht
Gastronom muss 111.100 Euro an Strafe zahlen

- Ekelige und vor allem unhygienische Zustände in einer Küche (Symboldbild).
- Foto: Symbolfoto BMF
- hochgeladen von Ernst Georg Berger
Insgesamt 15 Punkte an Verfehlungen wurden einem heimischen Gastronomen vorgeworfen. Die Gesamtstrafe dafür beträgt 111.100 Euro oder über 80 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Das Landesverwaltungsgericht hat die Höhe der Strafe nun bestätigt. "Wenn jemand nicht in der Lage ist, zumindest ein Grundmaß an Hygiene in einem Lebensmittelbetrieb aufrecht zu erhalten, dann muss er diesen Betrieb schließen."
INNSBRUCK. Für den Beschuldigten war im Jänner 2023 eine besondere Situation gegeben. Sein Sohn, gelernter Koch, ist aus psychischen Gründen nicht arbeitsfähig und hat der Beschuldigte für seinen Unterhalt aufzukommen. Die Tochter hat ein kleines Kind und daher nur sehr beschränkt die Möglichkeit, beim Ausschank von Getränken mitzuhelfen. Dazu kam ein Herzinfarkt des Beschuldigten im Jahr 2018, welcher nach einem 14-tägigen Krankenhausaufenthalt noch einen Rehaaufenthalt erforderlich machte. Schon seither ist die Belastbarkeit des Beschuldigten eingeschränkt. 2022 kam noch ein Aneurysma im Bereich der Bauchschlagader dazu, welches am 17.10.2022 operiert werden musste. Der Beschuldigte durfte in der Folge drei Monate keine größeren Lasten heben. Durch den Umstand, dass kein Zimmermädchen gefunden werden konnte, lastete damit der gesamte Betrieb auf dem Beschuldigten und seiner Ehegattin. "Dadurch kam es offenbar zu einer Überforderung, welche ihm subjektiv nicht vorgeworfen werden kann. Jedenfalls hat der Beschuldigte zwischenzeitlich einen Pensionsantrag gestellt und soll der Betrieb übergeben werden. Die Küche ist zwischenzeitlich auch generalsaniert und ist auch deshalb zu erwarten, dass es zu keinen Beanstandungen im Sinne der oben vorgeworfenen Verwaltungsübertretungen kommt. Es sind daher zahlreiche Milderungsgründe gegeben", wird in der Erklärung der Anwälte des Beschuldigten gegenüber dem Landesverwaltungsgericht festgehalten.
Mängelliste
Schon seit dem Jahr 2000 haben im gegenständlichen Betrieb alle 2 Jahre Kontrollen durch die Lebensmittelaufsicht stattgefunden, bei denen es auch zu Beanstandungen gekommen ist. Am 31.01.2023 fand zwischen 8:20 Uhr und 9:00 Uhr eine weitere Kontrolle des Betriebes statt. Dabei wurden von der zuständigen Lebensmittelinspektorin wiederum zahlreiche Mängel festgestellt. So wurden Lebensmittel vorgefunden, die bereits einen (teilweise massiven) Schimmelbefall hatten, stark angetrocknet waren oder einen säuerlichen oder stark ranzigen Geruch aufwiesen. Eine bereits geöffnete Packung Mandeln, welches sich in einem Regal neben dem Rührwerk befand, wies tote Insekten, Insektenhäute und Insektenkot auf. Teilweise wurde sehr detailliert auf die Mängel eingegangen. Sämtliche Bodenflächen, Wandflächen, Ablageflächen, Arbeitsflächen und Regale, Fensterrahmen/Fensterstock und Fensterbänke, Türen und sämtliche Steckdosen sowie diverse Gebrauchsgegenstände (zB Geschirrspülmaschine, Kochstelle mit Bedienungsknöpfen, Dunstabzug, Kühltruhe, usw.) in der Küche, im Kühlraum, im Lebensmittellagerbereich und im Reinigungslagerraum, allesamt im Erdgeschoss, waren massiv verschmutzt und war in der Küche Gerümpel (zB Zeitungen, Kartonagen, Kochbücher, Holzpalette, Werkzeug, und verschmutzte am Boden gelagerte Stofftücher und Kochbekleidung, usw) vorhanden. Sämtliche Gebrauchsgegenstände, welche mit Lebensmittel in Berührung kommen (zB Schneidbretter, Dosenöffner, Sieb, Kochtöpfe, Schüsseln, Behälter zur Lagerung von fertigen Speisen, Gewürzbehälter, Pfanne, Pinsel, rostige Keksausstecher, oxidiertes Teeei aus Metall, Gläser für Speiseeis, schimmlige Obstschale usw) und sämtliche Küchengeräte, welche mit Lebensmittel in Berührung kommen (zB Fritteuse, Toaster, Eiswürfelmaschine, Mikrowelle, Tiefkühltruhe, usw) waren massiv verschmutzt. Verunreinigungen durch Mäuseexkremente im gesamten Küchenbereich, in Schubläden zwischen den Gebrauchsgegenständen, auf Arbeitsflächen der Küche, auf Regalen und am Boden und Ungeziefer auf der Außenseite des Brotregales und Schädlinge in einer geöffneten Packung Mandeln wurden festgestellt. Aufgrund der hygienischen Situation, welche bereits eine gesundheitliche Gefahr für Menschen darstellte, wurde der Betrieb des Beschuldigten am Tag der Kontrolle behördlich geschlossen.
Entscheidung
Der Beschwerdeführer hat nichts vorgebracht, was an seinem Verschulden zweifeln ließe, ganz im Gegenteil. Das durchgeführte Ermittlungsverfahren seitens des Landesverwaltungsgerichtes Tirol hat vielmehr ergeben, dass die belangte Behörde schon seit dem Jahr 2008 Kontrollen beim gegenständlichen Betrieb durchführt, bei der es auch zu einer Strafanzeige gekommen ist und immer wieder desolate und hygienisch katastrophale Zustände vorgefunden wurden. Bereits bei einer Kontrolle am 9.03.2020 wurden insgesamt 37 Verwaltungsübertretungen nach der Lebensmittelhygieneverordnung und der Allergeninformationsverordnung zur Anzeige gebracht und für alle rechtskräftig Geldstrafen verhängt. "Wenn jemand nicht in der Lage ist, zumindest ein Grundmaß an Hygiene in einem Lebensmittelbetrieb aufrecht zu erhalten, dann muss er diesen Betrieb schließen." Als erschwerend in diesem Zusammenhang wird auch gewertet, dass das Gasthaus des Beschwerdeführers vorwiegend Kinder und Jugendliche beherbergt und verköstigt. Eine Herabsetzung der verhängten Geldstrafen kam daher nicht in Betracht.
Weitere Entscheidungen des LVwG Tirol auf MeinBezirk finden Sie hier

- Das Landesverwaltungsgericht bestätigte die Geldstrafe in Höhe von 111.100 Euro. (Symbolfoto)
- Foto: Symbolbild BMF
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