Wolf in Tirol
Land will den Abschuss, WWF fordert Kurswechsel

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Das Land Tirol legt dem EuGH mehrere Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Entnahme von Wölfen vor. Seitens des WWF fordert man hingegen einen Kurswechsel der Landesregierung. 

TIROL. Landwirtschaftsminister Totschnig hatte gefordert, dass die über 30 Jahre alten FFH-Richtlinien, die den Schutz des Wolfes vorsehen, überarbeitet werden. Die Richtlinien wären nicht mehr zeitgemäß, so das Argument. Da diese Überarbeitung allerdings eine längere Zeit in Anspruch nehmen kann, bräuchte es in der Zwischenzeit eine rechtliche Klarstellung, so LHStv Geisler

Der Blick auf andere EU-Länder

Vom Schutz der FFH-Richtlinien ausgenommen, sind die Wölfe in Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Slowakei, Bulgarien sowie in Teilen Finnlands, Griechenlands und Spaniens. Dies fordert auch Tirol für sich ein. 

Eine weitere Rechtsfrage, die der EUGH beantworten soll, ist die nach dem günstigen Erhaltungszustand. Dieser ist die Voraussetzung für reguläre Abschüsse und wird derzeit auf Ebene des Nationalstaates betrachtet.

„Der Wolf kennt keine Grenzen. Deshalb macht eine nationalstaatliche Betrachtungsweise der Population keinen Sinn. Der Weg zu einer effektiven und praktikablen Regulierung führt über die gemeinsame Betrachtung der Wolfspopulation“,

so Geisler. 

Zwei weitere Vorabentscheidungsfragen des Landesverwaltungsgerichts an den EuGH betreffen die Definition von Schäden sowie die Prüfung von Alternativen zum Abschuss von Schadwölfen. Hinsichtlich der Schützbarkeit von Almen soll geklärt werden, ob in die Bewertung neben der rein technischen Machbarkeit auch wirtschaftliche Kriterien eine Rolle spielen.

Wolfsabschüsse dürfen nicht vollstreckt werden

Das Landesverwaltungsgericht Innsbruck stoppte erst kürzlich den Abschuss von insgesamt fünf Wölfen. Konkret erteilt das Gericht den Einsprüchen der Naturschutzorganisation WWF und des ÖKOBÜRO eine aufschiebende Wirkung. Zugleich stellt es klar, dass es keine Entscheidung geben werde, bis der Europäische Gerichtshof zum vorgelegten Fall entschieden hat. 
Anlässlich der neuen Gerichtsentscheidungen fordert die Naturschutzorganisation WWF einen Kurswechsel der künftigen Tiroler Landesregierung.

„Die Landespolitik muss die Entscheidungen unabhängiger Gerichte in Zukunft respektieren. Denn der Kurs der rechtswidrigen Abschuss-Forderungen ist mehrfach gescheitert und hat in der Praxis nichts verbessert”,

sagt WWF-Experte Christian Pichler.

Der WWF plädiert für eine Herdenschutz-Offensive im neuen Regierungsprogramm, dass die künftige Landesregierung schieden wird. Sie müsse die Zeit bis zur nächsten Almsaison nutzen und den Herdenschutz stärker fördern sowie HirtInnen ausbilden.

Risiko der Fehlabschüsse

Das Landesverwaltungsgericht begründete seine Entscheidung vor allem mit dem Risiko zu Fehlabschüssen. Außerdem schreibe das europäische Recht, bevor es zum Abschuss kommt, vor, dass zuerst gelindere Mittel zum Einsatz kommen müssen. 

Eines der Argumente des WWF gegen den Abschuss der Wölfe ist die Bereicherung der Artenvielfalt durch Wölfe und ihr Mehrwert für das Ökosystem. Als „Gesundheitspolizei des Waldes“ würden sie den Wildbestand in guter Kondition halten und könnten die Ausbreitung von Krankheiten eindämmen. Sie reduzieren die viel zu hohe Zahl an Wildschweinen, Rehen und Hirschen, die für massive Verbissschäden in den Wäldern verantwortlich sind. 

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