Mutter erschossen
Täter war zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig
Weil er seine Mutter am 25. April dieses Jahres mit zwei Schüssen in den Hals-Kehlkopfbereich getötet haben soll, musste sich ein Mann aus dem Bezirk Linz-Land am 22. Oktober vor dem Landesgericht Steyr verantworten. Da er aber zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig war, wurde er bedingt eingewiesen. REGION ENNS. Die acht Geschworenen bejahten einstimmig das Anlassdelikt des Verbrechens wegen Mordes, sahen ihn allerdings zum Tatzeitpunkt als unzurechnungsfähig an. Deshalb muss der Landwirt, der...