Quo vadis Blasmusik
Mit 25. Oktober 2020 tritt eine Covid-19 Maßnahmenverordnung des Sozialministeriums in Kraft, die dem Amateurbereich (Musikkapellen, Chöre) nur noch Proben und Aufführungen mit höchstens 6 Personen indoor und 12 Personen im Freien erlaubt. Die aktuelle Verordnung ist daher einem Lock-Down in der Blasmusik gleichzusetzen. Die Entwicklung der Coronainfektionen ist in der Steiermark, Österreich, in Europa und auf der ganzen Welt inflationär und es ist zu hoffen, dass die schmerzlichen...