"Swap-Prozess"
Wer bezahlt und wohin mit den Magistratsbediensteten?
Salzburger Stadtratskollegium berät bis Ende Oktober über die Zukunft der Magistratsbediensteten und will rund 1,3 Millionen Euro Anwaltskosten zurückfordern. SALZBURG. Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs im "Swap-Prozess" hat das Salzburger Stadtratskollegiums über die Rückforderung der Rechtsvertretungskosten sowie über die Zukunft der führenden Magistratsbediensteten beraten. Rückblick: Mit 2. Oktober 2019 verwarf der Oberste Gerichtshof (OGH) sämtliche Nichtigkeitsbeschwerden der...