"Swap-Prozess"
Wer bezahlt und wohin mit den Magistratsbediensteten?

Das Erstinstanzliche Urteil gegen Heinz Schaden wurde bestätigt.  | Foto: Franz Neumayr
  • Das Erstinstanzliche Urteil gegen Heinz Schaden wurde bestätigt.
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Salzburger Stadtratskollegium berät bis Ende Oktober über die Zukunft der Magistratsbediensteten und will rund 1,3 Millionen Euro Anwaltskosten zurückfordern.

SALZBURG. Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs im "Swap-Prozess" hat das Salzburger Stadtratskollegiums über die Rückforderung der Rechtsvertretungskosten sowie über die Zukunft der führenden Magistratsbediensteten beraten.


Rückblick:

Mit 2. Oktober 2019 verwarf der Oberste Gerichtshof (OGH) sämtliche Nichtigkeitsbeschwerden der wegen Untreue verurteilten Beteiligten im "Swap-Prozess". Der OGH bestätigte die erstinstanzlichen Schuldsprüche des Landesgerichts Salzburg. Damit bleibt es bei drei Jahren Haft für Ex-Bürgermeister Heinz Schaden, davon ein Jahr unbedingt.

Bestätigt wurde außerdem die zweijährige Freiheitsstrafe für den ehemaligen Finanzabteilungsleiter Eduard Paulus, davon sechs Monate unbedingt. Der OGH erhöht außerdem die über Othmar Raus verhängte Strafe. Statt zwei Jahre teilbedingt erhielt der langjährigen Landesrat zweieinhalb Jahre – zehn Monate davon unbedingt.
>>HIER<< lesen Sie mehr über das OGH-Urteil.
>>HIER<< lesen Sie Stellungnahmen aus Salzburg zum OGH-Urteil.

Stadtratskollegium legt weitere Vorgangsweise fest:

Die Stadt wird Gespräche mit dem Land aufnehmen, um die tatsächlich entstandene Schadenshöhe festzustellen. "Wir gehen von einer Schadenshöhe von etwa 1,3 Millionen Euro, die im Prozess in erster und zweiter Instanz entstanden sind", informiert Bernd Huber, der Büroleiter des Bürgermeisters Harald Preuner. In einem ersten Schritt soll eine entsprechende schriftliche Aufforderung durch die Magistratsdirektion ergehen, erst in weiterer Folge soll ein Anwalt beauftragt werden.

Zukunft führender Magistratsbediensteter

Der Finanzdirektor wird bei der Tourismus Salzburg GmbH (TSG) seinen Dienst verrichten. "Wir streben hier eine menschliche Lösung an und wollen das umfangreiche Wissen des Finanzdirektors behalten", sagt Huber. Der ehemalige Finanzdirektor wird mit seiner Expertise der Stadt im Bedarfsfall für die Budgetberatungen von der TSG zur Verfügung gestellt.

Politikerpension Heinz Schaden:

Da eine Verurteilung mit mehr als einem Jahr Haftstrafe bei Beamten zum Amtsverlust führt, droht Dem Ex-Bürgermeister Heinz Schaden die Kürzung seiner Pension. "Die Prüfung der rechtlich erforderlichen Schritte betreffend Anpassung/Kürzung der Pension wurde veranlasst", heißt es von der Stadt Salzburg.

Kein Amtsverlust für den Magistratsdirektor:

Bis Ende Oktober werden Gespräche geführt, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Mehrheitlich (gegen BL/Die Grünen und SPÖ) wird im Stadtratskollegium die Auffassung geteilt, dass ein Verbleib als Magistratsdirektors und somit als oberste Disziplinarbehörde sowie Vorgesetzter von 3.000 Mitarbeitern nicht vertretbar sei. Bürgermeister Harald Preuner zeigte einige Möglichkeiten für den Magistratsdirektor auf:

  • Dienstzuteilung als geschäftsführender Abteilungsvorstand und einstweilige Übernahme der Funktion des Magistratsdirektors durch Christine Fuchs; sowie die Funktion des stellvertretenden Magistratsdirektors.
  • Verbleib innerhalb der Magistratsdirektion als Sachbearbeiter und Wahrnehmung der Funktion eines stellvertretenden Magistratsdirektors. Übernahme der Funktion des Magistratsdirektors durch Christine Fuchs und Neuausschreibung der Abteilungsleitung.
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