Geteilter Urlaub
Wiener Gericht sieht Timesharing-Klauseln als unzulässig
In der Theorie durchaus reizvoll, in der Praxis nicht unumstritten: Timesharing-Modelle für Unterkünfte, also die Teilhabe und Nutzung auf Zeit geteilt mit anderen Inhabern. In einem Rechtsstreit gab das Wiener Oberlandesgericht dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) Recht – und erklärte mehrere Dutzend Klauseln eines Schweizer Timesharing-Anbieters für unzulässig. WIEN. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat vor dem Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) im Zusammenhang mit dem nicht...