Schneeräumung: Auch Bürger haben Pflichten
Gehwege sind zu räumen, Straßenrand in der Breite von einem Meter. SPITTAL (ven). Frau Holle bescherte uns in den letzten Stunden wieder viel ihrer weißen Pracht. Die Räum- und Streufahrzeuge der Gemeinde sind unterwegs. Doch auch Bürger haben Pflichten, wenn es um die Beseitigung vom kalten Weiß geht. Klar geregelt Elisabeth Huber, Juristin der Stadtgemeinde Spittal, gibt Auskunft: "Im Paragraph 93 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die Pflichten der Anrainer klar geregelt. So müssen...