Bettengrenze wurde angehoben
OSTTIROL/TIROL (red). Künftig sollen private Beherbergungsbetriebe mit einer Betriebsfläche von bis zu 600 Quadratmetern und maximal 30 Gästebetten nach der Gewerbeordnung genehmigungsfrei sein. Bisher galten zehn Gästebetten als Freistellungsgrenze. Die Genehmigungsfreistellungsverordnung soll um neue Betriebsanlagenarten und Anwendungsbereiche erweitert werden. In Tirol werden etwa 7.000 Betriebe von diesem Bürokratieabbau profitieren. Beschlossen wurde diese Maßnahme vergangene Woche im...