Steuertipp
Ein Job-Rad bringt (Steuer-)Vorteile!
Maria Neulinger von Wirtschaftstreuhänder Weinzinger und Partner Steuerberater GmbH erklärt, wie sich der Erwerb eines Dienstrades steuerlich abwickeln lässt. "Der Dienstnehmer wählt beim Leasing-Anbieter sein Wunschrad selbst aus. Die Rahmenbedingungen werden vorab vom Dienstgeber festgelegt. Infrage kommen sowohl klassische Fahrräder als auch E-Bikes – beide vorsteuerabzugsfähig. Das Fahrrad kann dienstlich als auch privat genutzt werden und stellt keinen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug dar....