Umgang mit Feuerwerkskörpern
Um das neue Jahr zu begrüßen, werden zu Silvester Feuerwerke gezündet. BEZIRK (ach). Die einen können es kaum erwarten, den anderen graust es schon jetzt: die Rede ist von Feuerwerken, die am 31. Dezember den Nachthimmel erhellen. Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist nur unter Beachtung der jeweiligen Verwendungsverbote gestattet, im Pyrotechnikgesetz ist auch die Altersbeschränkung klar geregelt: Jugendliche ab 12 Jahren dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie F1 verwenden. Der Besitz und die...