Generalprobe für die große Silvester-Show

Experte Christoph Riedl führte die verschiedenen Feuerwerksprodukte vor.
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  • Experte Christoph Riedl führte die verschiedenen Feuerwerksprodukte vor.
  • hochgeladen von Georg Larcher

SCHARNITZ. Feuerwerke sind gefährlich, der Umgang damit mit strengen Auflagen verbunden. Das wurde den vielen Interessierten am Mittwoch voriger Woche beim Feuerwehrzentrum Scharnitz bewusst: Im Rahmen des Projektes „Fireworks Safety“ wies der Vortragende Christoph Riedl, Sprecher des Pyrotechnikhandels in der WK Tirol und Ausbildner der Profi-Pyrotechniker, in Theorie und Praxis auf Risiken und auf den sicheren und richtigen Gebrauch von Feuerwerkskörpern hin. Laut neuer Gesetzgebung sind die Feuerwerkskörper in 4 Klassen von F1 bis F4 eingeteilt, wobei F3/F4 erst ab 18 zugelassen sind, F1 ab 12 Jahre. Am Abbrennplatz wurde vorgezeigt, wie richtig abgeschossen wird. Raketen sollten am besten von Flaschen aus (Kiste auf ebener Fläche) gestartet werden. Für die Vorführung musste Bgm. Isabella Blaha eine Ausnahmegenehmigung erteilen, Raketen im Ortsgebiet abzuschießen ist generell verboten!

REGELWERK

Kategorie F1 - F4
Gegenstände der Kategorie F1 sind ab einem Alter von 12 Jahren frei erhältlich, Kat. F2-Artikel dürfen ab dem 16. Lj. erworben werden, Kat. F3 und Kat. F4 dürfen nur von ausgebildeten Personen mit nachgewiesener Sachkunde bzw. Fachkenntnis erworben bzw. besessen und nur mit Genehmigung der Behörde (BH, Polizei, Gemeinde) verwendet werden.
Mit dem PyroTG von 2010 gibt es die zusätzlich spezielle Kategorien (T1, T2, P1, P2, S1, S2). Davon dürfen T2, P2 und S2 ebenfalls nur von ausgebildeten Personen besessen und verwendet werden.

Bereits seit 1974 gilt ein prinzipielles Verbot für die Verwendung von (nunmehr Kat. F2) Feuerwerk im Ortsgebiet. Generell kann aber auch jeder Bürger ohne Pyrotechnikausweis für ein privates Kat. F2 Feuerwerk im Ortsgebiet einen Bescheid beantragen (Achtung: gebunden an behördliche Auflagen).
Prinzipiell kann der Bürgermeister durch eine Verordnung zu gewissen Anlässen (wie z.B. zu Silvester) das Abbrennen von Kat. F2 Feuerwerken im Ortsgebiet zulassen. Eine Generalerlaubnis für das Abbrennen von F2 Feuerwerk im Ortsgebiet zu Silvester gibt es in Österreich nicht!

Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze (Zitat) sind nicht gestattet: innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen, Tiergärten und natürlich in der Nähe von Tankstellen. Es muss gewährleistet sein, dass Gefährdungen von Leben, Gesundheit und Eigentum von Menschen oder der öffentlichen Sicherheit nicht entstehen.

Generell gilt: Hausverstand einschalten! Wichtige Infos gibt der Fachhandel, Gebrauchsanweisung und: www.wko.at/tirol/pyrotechnikhandel

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